Rechtliche und persönliche Verhältnisse des Unternehmens bzw. des Anlagenbetreibers
Wie bei jedem anderen Darlehen überprüfen Kreditinstitute die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen der Kreditnehmer. Ebenso wichtig sind die Qualifikationen und fachliche Hintergründe der Projektpartner. Folgende Dokumente dienen als Grundlagen:
- Rechtsform des Unternehmens/Anlagenbetreibers
- Registerauszüge (Handelsregister, Vereinsregister)
- Gesellschaftsverträge mit Gesellschafterlisten
- Übersicht Beteiligungsverhältnisse/Unternehmensstruktur
- Fachliche und persönliche Eignungsnachweise der Betreiber
- Persönliche Legitimationsdokumente (Ausweiskopie)
- Eröffnungsbilanzen von Projektgesellschaften
- ggf. Jahresabschlüsse bestehender Unternehmen/Anlagenbetreiber
- ggf. Einkommens- und Vermögensnachweise von Beteiligten
Projektdokumentation und -unterlagen
Im Zentrum der Kreditentscheidung steht das jeweilige Investitionsvorhaben. Die Kreditinstitute brauchen Informationen, um die Gegebenheiten des Anlagenstandorts und der Anlagentechnik zu beurteilen:
- Projektbeschreibung
- Angaben zum Standort (Lage, Eignung)
- Aktuelle Grundbuchauszüge nebst Flurkarte
- Bauvoranfragen oder bereits erteilte Baugenehmigungen
- Technische Angaben zur Windenergieanlage
- Genehmigungen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz
- Sämtliche Objektgutachten (Boden, Schattenwurf, Schallimmissionen)
- Flächennutzungsverträge (Erstellung, Betrieb und Unterhaltung der Anlagen und aller Neben- und Zusatzeinrichtungen)
- Einspeisezusagen oder Netzreservierungen
Investitions- und Ertragsplanung
Weiterhin wichtig sind die wirtschaftlichen Rahmendaten der Investition. Damit verbunden sind rechtliche Standards und Dokumente, die ausreichende Versicherungen belegen:
- Zeitplan
- Kapitalbedarfsplan
- Liquiditätsplanung
- Ertragsgutachten von anerkannten, unabhängigen Gutachtern
- Nachweis zum Zuschlagswert aus dem Ausschreibungsverfahren gem. EEG 2017 oder Angabe des geplanten Gebotswerts, ggf. Nachweise zu den Voraussetzungen für die Erleichterungen für Bürgerenergiegesellschaften
- Angebote und Kostenvoranschläge für die Errichtung inklusive Netzanschluss und Ausgleichsmaßnahmen
- ggf. Vertrag des Generalunternehmers
- Wartungsangebote oder bereits vorliegende Wartungsverträge
- Angebote oder abgeschlossene Verträge zur Betriebsführung
- Versicherungsangebote oder Versicherungsnachweise
Weitere Fragen zur Finanzierung regenerativer Energieanlagen mit Einsatz von Fördermitteln beantwortet die jeweilige Hausbank. Über diese werden auch die Kreditanträge an die NRW.BANK gestellt.
Stand: 14. Juli 2017