GRÜNDERPREIS NRW 2018

Der GRÜNDERPREIS NRW wird gemeinsam von der NRW.BANK und dem NRW-Wirtschaftsministerium am 19. November 2018 in Düsseldorf verliehen und ist 2018 mit insgesamt 60.000 Euro dotiert. Die Preisgelder (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro) stiftet die NRW.BANK. Weitere Informationen zum Wettbewerb finden Sie im Internet unter gruenderpreis.startercenter.nrw
Frau Brendt, wer darf beim GRÜNDERPREIS NRW teilnehmen?
Claudia Brendt: Der Preis richtet sich an erfolgreiche Jungunternehmerinnen und -unternehmer, die zwischen 2013 und 2016 in Nordrhein-Westfalen gegründet haben. Voraussetzung ist, dass die Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und höchstens 50 Millionen Euro im Jahr umsetzen.
Wie ist der GRÜNDERPREIS NRW dotiert?
Claudia Brendt: Für die Gewinner gibt es Preisgelder im Gesamtwert von 60.000 Euro. Interessant dürfte aber auch sein, dass der Wettbewerb die Aufmerksamkeit auf das Unternehmen lenkt, Interesse weckt und dass die jungen Unternehmen jede Menge hilfreiche Kontakte zu Spezialisten knüpfen können, die einen beraten. Da kann der GRÜNDERPREIS NRW viele Türen öffnen.
Es gibt quer durchs Land eine ganze Reihe Businessplanwettbewerbe. Was unterscheidet den GRÜNDERPREIS NRW von den anderen Wettbewerben?
Claudia Brendt: Der größte Unterschied ist, dass für eine Teilnahme am GRÜNDERPREIS NRW kein Businessplan notwendig ist. Die Teilnehmer füllen einfach einen Bewerbungsbogen aus. Das läuft ganz unkompliziert.
Die Art der Gründung, die Branche oder die Unternehmensform spielen keine Rolle?
Claudia Brendt: Nein. Wir freuen uns auf innovative Jungunternehmen, die erfolgreich in den Markt gestartet sind. Das kann jemand sein, der sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig gemacht hat oder ein Freiberufler. Auch Unternehmensnachfolger können teilnehmen. Da bewertet die Jury zum Beispiel den wirtschaftlichen Erfolg und die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um eine Vollerwerbs- oder Nebenerwerbsgründung handelt. Die Idee und der Erfolg der Idee zählen!
Worauf achten Sie als Mitglied der Jury?
Claudia Brendt: Die Bewerbungsfrist endete am 14. September. Die Jury hat also schon mit ihrer Arbeit begonnen. Da gibt es natürlich einen längeren Kriterienkatalog, wobei ich direkt dazu sage, dass nicht alle gleichermaßen erfüllt sein müssen. Neben dem wirtschaftlichen Erfolg und der Zahl der geschaffenen Arbeitsplätze spielt die Geschäftsidee natürlich eine wichtige Rolle. Handelt es sich um eine technologische Innovation? Wurden neue Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen entwickelt? Welches kreative Potenzial steckt in der Geschäftsidee? Eine Rolle können auch Punkte wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die Übernahme von freiwilliger sozialer Verantwortung oder umweltbewusstes Handeln spielen. Die Unternehmen können da eine Menge in die Waagschale werfen.
Stand: 17. September 2018