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NRW.BANK.Wohneigentum
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NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen
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NRW.BANK.Gebäudesanierung
NRW.BANK.Gebäudesanierung
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Zielgruppe
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Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen |
Für Privatpersonen Für Privatpersonen |
Für Privatpersonen Für Privatpersonen |
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Vorhaben
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Fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung - jetzt auch Anschlussfinanzierungen! Fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung - jetzt auch Anschlussfinanzierungen! |
Finanziert den Bau, Sanierung und Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung Finanziert den Bau, Sanierung und Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung |
Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung Fördert Investitionen zur Sanierung und Modernisierung von Wohneigentum zur Selbstnutzung |
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Förderung
Förderung |
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Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50% - Laufzeiten von bis zu 35 Jahren mit langen Zinsfestschreibungen
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50% - Laufzeiten von bis zu 35 Jahren mit langen Zinsfestschreibungen
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Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren In Verbindung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), einer Neubauförderung KFN, einer Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF), einem Nachhaltigkeitszertifikat oder einer Bestätigung eines/einer Energieeffizient-Experten/-Expertin
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen Übrigens: Eine Kombination mit weiteren Förderungen, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Zuschüssen des Bundes (BAFA) und des Landes (progres.nrw), ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen. Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren In Verbindung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), einer Neubauförderung KFN, einer Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF), einem Nachhaltigkeitszertifikat oder einer Bestätigung eines/einer Energieeffizient-Experten/-Expertin
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen Übrigens: Eine Kombination mit weiteren Förderungen, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Zuschüssen des Bundes (BAFA) und des Landes (progres.nrw), ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen. |
Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden und Photovoltaikanlagen!
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen Zinsgünstige Darlehen bis 150.000 € und einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetter- bzw. hochwasserbedingten Schäden und Photovoltaikanlagen!
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Voraussetzungen
Voraussetzungen |
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Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
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Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
1 Das Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ ist bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu beantragen, die vom Bundesbauministerium anerkannt ist. 2 Gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW in den Programmen KFN (ausgenommen Gebäudestandard ,,Effizienzhaus 55“)/WEF (Programmnummern 297/298 bzw. 300) in der jeweils zum Zeitpunkt der hiesigen Antragstellung geltenden Fassung. 3 Gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW im Programm BEG (Programmnummer 261) in der jeweils zum Zeitpunkt der hiesigen Antragstellung geltenden Fassung. Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
1 Das Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ ist bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu beantragen, die vom Bundesbauministerium anerkannt ist. 2 Gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW in den Programmen KFN (ausgenommen Gebäudestandard ,,Effizienzhaus 55“)/WEF (Programmnummern 297/298 bzw. 300) in der jeweils zum Zeitpunkt der hiesigen Antragstellung geltenden Fassung. 3 Gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW im Programm BEG (Programmnummer 261) in der jeweils zum Zeitpunkt der hiesigen Antragstellung geltenden Fassung. |
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
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Verfahren
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Hausbankenverfahren Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?". Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Hausbankenverfahren Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?". Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. |
Hausbankenverfahren Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?". Die Antragsunterlagen müssen zusammen mit einem Nachweis über einen Antrag auf Förderung im Rahmen von BEG, KFN oder WEF, auf Erteilung eines Nachhaltigkeitszertifikats oder alternativ ein Nachweis eines/einer zertifizierten Energieeffizienz-Experten/Expertin eingereicht werden. Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Programm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann. Hausbankenverfahren Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?". Die Antragsunterlagen müssen zusammen mit einem Nachweis über einen Antrag auf Förderung im Rahmen von BEG, KFN oder WEF, auf Erteilung eines Nachhaltigkeitszertifikats oder alternativ ein Nachweis eines/einer zertifizierten Energieeffizienz-Experten/Expertin eingereicht werden. Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Programm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann. |
Hausbankenverfahren Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?". Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Hausbankenverfahren Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?". Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. |
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Fördergeber
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