Warum ist barrierefreies Wohnen ein Thema, das uns alle angeht?
Die Antwort ist ganz einfach: Weil wir alle irgendwann vielleicht auf zugängliche Gebäude, schwellenlose Wege in der Wohnung oder ausreichend Platz im Badezimmer angewiesen sind oder, weil wir vielleicht heute schon Angehörige mit Gebrechen in einem lebenswerten Lebensalltag begleiten wollen. Die Barrierefreiheit dient der Wahrung der Selbstständigkeit. Auch alte oder Menschen mit Einschränkungen wollen selbstbestimmt in ihren eigenen vier Wänden wohnen. Allein die Tatsache, dass wir immer älter werden zeigt, dass der Bedarf besteht.
Wie muss eine Wohnung gestaltet sein, damit sie barrierefrei ist?
Barrierefreies Wohnen heißt, dass Räume, Außenbereiche oder Alltagsgegenstände bequem erreichbar und zugänglich sind. Räume dürfen nicht zu klein oder verwinkelt sein, damit zum Beispiel auch Rollstuhlfahrer allein zurechtkommen. Sanitäre Anlagen wie Waschbecken oder Dusche müssen auch mit eingeschränkter Beweglichkeit gut und sicher erreichbar und so groß sein, dass bei Bedarf auch eine unterstützende Pflegekraft Platz hat.
Wie unterstützt die NRW.BANK Privatpersonen, die ihre eigene Wohnung barrierefrei umbauen möchten, oder Investoren, die neue Wohnungen bauen?
Dazu vergeben wir hochsubventionierte Förderdarlehen der Wohnraumförderung des Landes sowohl für den Neubau als auch für die Modernisierung von Wohnungen. Fördernehmer profitieren hierbei von sehr attraktiven Konditionen, insbesondere durch hohe Tilgungsnachlässe (aktuell bis zu 50 Prozent bei bestimmten Darlehen) und 0 Prozent Zinsen für 15 Jahre. Bei einem Beispielfall mit einem Förderdarlehen von 500.000 Euro und einem durchschnittlichen Tilgungsnachlass von 25 Prozent beträgt der Nachlass also 125.000 Euro. Darüber hinaus bieten wir eigene Förderprogramme mit attraktiven Konditionen an, für die andere Einkommensgrenzen gelten. Der alters- und behindertengerechte Umbau lässt sich zum Beispiel mit dem Förderprogramm NRW.BANK.Gebäudesanierung finanzieren, etwa die Änderung des Wohnungszuschnitts oder das Nachrüsten mit Treppenliften.
Was müssen Privatleute und Investoren dabei beachten?
Der geförderte Wohnungsbau in Nordrhein-Westfalen soll unter anderem dazu beitragen, dass bezahlbarer und lebenswerter Wohnraum für wechselnde Nutzergruppen und Generationen geeignet ist und Menschen bis ins hohe Alter ihre Heimat frei wählen können. Deshalb geben die Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen Mindestanforderungen vor, auch was die Barrierefreiheit bei neu errichteten Wohnungen angeht. Wer von den attraktiven Konditionen profitieren will, muss sich deshalb an die Förderbestimmungen des Landes NRW halten, die Mindestanforderungen, z. B. an die Barrierefreiheit bei neu errichteten Wohnungen, vorgeben. Dadurch ist sichergestellt, dass Wohnraum entsteht, der für alle Menschen erschwinglich ist und durch Barrierefreiheit auch bei körperlicher Beeinträchtigung bis ins hohe Alter mit Lebensqualität bewohnt werden kann. Wenn gesetzliche Auflagen nicht erfüllt werden, wird immer versucht, den erforderlichen Standard nachträglich herzustellen. Nur wenn dies nicht gelingt, wird eine Vertragsstrafe erhoben. Erhobene Vertragstrafen mindern ausschließlich den weiterhin sehr großen Fördervorteil und fließen direkt in weitere Förderprojekte ein.