Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
  • Unternehmen mit mind. 50%igem kommunalen Gesellschafterhintergrund
  • Projektgesellschaften

Was wird gefördert?

Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) erhalten für Investitionen in die netzgebundene Wärme- oder Kälteversorgung (Erzeugung, Speicherung und Verteilung) und den Ausbau der Stromverteilung in Deutschland.

Mitfinanziert werden alle Kosten für Investitionen und investitionsbezogene Betriebsmittel, einschließlich Umfeldmaßnahmen und Nebenkosten wie Beratungs- und Planungsleistungen.

Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Neubau und Erweiterung der Infrastruktur der Stromverteilnetze inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz, zur Höherauslastung und Digitalisierung
  • Neubau und Erweiterung von Anlagen zur netzgebundenen Wärme-/Kältebereitstellung oder zur Nutzung von Abwärme inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz und zur Digitalisierung einschließlich der Investitionen für die Einbindung in ein Wärme-/Kältenetz
    • Geothermieanlagen inkl.langfristiger Finanzierung von Investitionen in Anlagen zur Wärmebereitstellung aus Geothermie, die zuvor kurzfristig finanziert bzw. zwischenfinanziert wurden
    • Wärmepumpen
    • Solarthermieanlagen
    • Biomasseanlagen
    • Einbindung von Abwärme aus industriellen, gewerblichen bzw. sonstigen Quellen
    • hocheffiziente KWK-Anlagen, soweit sie den Sektorleitlinien der KfW nicht entgegenstehen
    • „Power to Heat“-Anlagen
    • Müllverbrennungsanlagen
  • Neubau und Erweiterung inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz und zur Digitalisierung von Speichern für die Nutzung in Wärme-/Kältenetzen
  • Neubau und Erweiterung von Wärme-/Kältenetzen inkl. Maßnahmen zur Modernisierung, zum Schutz und zur Digitalisierung einschließlich Optimierung des Netzbetriebs; die Errichtung und der Anschluss von Wärmeübergabestationen sowie dafür vorbereitende Maßnahmen; Anschluss von Erzeugern erneuerbarer Energien oder Abwärmequellen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch.
  • Das Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Ihr Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Sie berücksichtigen die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe (Stromerzeugungssektor).
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private-Equity-Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private-Equity-Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums
  • Finanzierungsanteil:
    • Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung
    • Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel bis max. 200 Mio. € je Maßnahme
    • KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Eine gleichzeitige Inanspruchnahme des Investitionskredites Energieversorgung für dasselbe Vorhaben ist jedoch ausgeschlossen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 07/2026
  • KfW-Information vom 29.07.2026

Kontakt

KfW Bankengruppe

Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main

Hotline 0 800 539-9002
Tel.: 0 69 7431-0

Formulare und Merkblätter