Wer wird gefördert?

  • Hochschulen für angewandte Wissenschaften

Was wird gefördert?

Sie können als Hochschule für angewandte Wissenschaften (HAW) einen Zuschuss erhalten für Vorhaben, die vielversprechende Forschungsergebnisse in die nächste innovatorische Phase überführen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben ein überzeugendes, aktuelles Forschungsergebnis erzielt, dass noch nicht in die Praxis umgesetzt werden konnte, aber potenziell praxisrelevant sowie praxistauglich ist.
  • Die Ergebnisse des geförderten Vorhabens werden nur in der Bundesrepublik Deutschland oder dem EWR und der Schweiz genutzt.
  • Als private HAW tragen sie den Eigenanteil, den das Sitzland übernehmen würde, selbst (2027: 15%, 2028: 20%, 2029: 25%, 2030: 50% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben ohne Projektpauschale).
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben, ggf. zzgl. 20% Projektpauschale
  • Förderhöhe: max. 200.000 € pro Vorhaben
  • Förderdauer: max. 2 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

In der ersten Verfahrensstufe konnten Sie Projektskizzen zu folgenden Stichtagen

  • 15.09.2026,
  • 15.03.2027 und
  • 15.09.2027

beim Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH einreichen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

  • Internetseiten des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR): HAW-ForschungsSchub

Kontakt

VDI Technologiezentrum GmbH

VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Tel.: 0 211 6214-401

Weitere Förderangebote

Forschung an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) - HAW-ForschungsPraxis

Zuschuss bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben

Validierung des technologischen und gesellschaftlichen Innovationspotenzials wissenschaftlicher Forschung – VIP+

Zuschüsse bis zu 500.000 € pro Vorhaben und Jahr

EXIST-Forschungstransfer

Zuschüsse bis 100% (max. 250.000 €) der förderfähigen Ausgaben (Phase I) bzw. bis 75% (max. 180.000 €) der spezifischen Kosten (Phase II)

EUREKA - Europäische Initiative für anwendungsorientierte Forschung und Entwicklung in internationalen Projektkooperationen

Beratung zur Finanzierungsstrategie, zu Fragen der Projektinitiierung und -durchführung