Mobilfunkkoordinatoren für den flächendeckenden Ausbau von Mobilfunknetzen

  • Zuschüsse bis zu 210.000 €
  • Für Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen
  • Fördert Maßnahmen für den Einsatz von Mobilfunkkoordinatoren auf kommunaler Ebene zur Umsetzung des Ausbaus mit flächendeckenden Mobilfunknetzen
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Kreise und kreisfreie Städte in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Kommunen können einen Zuschuss erhalten, um Maßnahmen für den Einsatz von Mobilfunkkoordinatoren auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte in Nordrhein-Westfalen zu finanzieren, die den Ausbau mit flächendeckenden Mobilfunknetzen unterstützen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Mobilfunkkoordinatoren unterstützen den gesamten Kreis einschließlich der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte bei der Umsetzung des Ausbaus mit flächendeckenden Mobilfunknetzen.
  • Die Mobilfunkkoordinatoren erfüllen folgende Aufgaben:
    • Funktion als zentrale Koordinierungsstelle und Ansprechperson für Mobilfunknetzbetreiber, Funkmastbetreiber, Kommunen, Bezirksregierungen und Land
    • aktive Steuerung und Unterstützung der Akteure vor Ort bei Genehmigungen, Verfahrensbeschleunigungen und Bereitstellung öffentlicher Liegenschaften
    • Abgleich zwischen aktueller Versorgung und Bedarf im Ausbaugebiet, Erstellung von Handlungskonzepten
  • Bei den Mobilfunkkoordinatoren muss es sich nicht um eigens für das Projekt eingestelltes Personal handeln.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: max. 210.000 €
  • Förderdauer: 36 Monate

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen Ihren Antrag bei der zuständigen Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2023

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