Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von Schiffen (BordstromTech-II)

  • Zuschüsse bis zu 60% für Investitionen in umweltfreundliche Bordstrom- und bis zu 80% für mobile Landstromversorgungssysteme
  • Für natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
  • Fördert Investitionen in umweltfreundliche Technologien von Schiffen sowie an Häfen und Umschlag- und Liegeplätzen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, die Eigentümer der zu fördernden Systeme werden

mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

Was wird gefördert?

Mit dem Zuschuss können Investitionen in die bordseitige Aus- und Umrüstung von See- und Binnenschiffen mit umweltfreundlichen Bordstromversorgungssystemen und in die Beschaffung mobiler Landstromversorgungssysteme finanziert werden. Dabei sollen alternative Technologien verwendet werden, bei denen folgende Systeme zum Einsatz kommen:

  • Energiespeicher
  • Energiewandler zur Stromerzeugung
  • Plug-In Systeme
  • Stromübergabesysteme
  • entsprechende Systemkombinationen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die zu fördernden Systeme und schaffen Anreize für Aufbau von Versorgungsinfrastrukturen für alternative Kraftstoffe in deutschen See- und Binnenhäfen bzw. an Umschlag- und Liegeplätzen in Deutschland.
  • Bei der Nutzung der bordseitigen Systeme bei den Liegezeiten von See- und Binnenschiffen kommen Landstrom und/oder alternative Kraftstoffe zur Bordstromversorgung zum Einsatz.
  • Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach den Priorisierungskriterien:
    • Beitrag zur Luftreinhaltung
    • Beitrag zur Marktaktivierung von alternativen Technologien
    • Beitrag zum Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
    • zu erwartende Reduktion des Endenergieverbrauchs herkömmlicher fossiler Schiffskraftstoffe
    • Innovationshöhe des technischen Konzepts
    • Effizienz des Mitteleinsatzes
    • zu erwartende Auslastung
  • Sie beginnen mit dem Aus-, Umrüstungs- bzw. Beschaffungsvorhaben binnen 6 Monaten nach der Förderzusage.
  • Die Laufzeit des Vorhabens sollte 2 Jahre nicht überschreiten.
  • Die Finanzierung des Vorhabens und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit müssen gesichert sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe:
    • zur Eigenversorgung von Schiffen:
      • bis zu 40% der umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben für umweltfreundliche Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme
      • für kleine Unternehmen bis zu 60%
      • für mittlere Unternehmen bis zu 50%
    • für Hafeninfrastruktur oder an Umschlag- und Liegeplätzen:
      • bis zu 80% der maßnahmenbezogenen Investitionsausgaben für mobile Landstromversorgungssysteme als Modernisierungsmaßnahme
      • für Seehäfen max. 5,5 Mio. €
      • für Binnenhäfen max. 2,2 Mio. €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung nicht mit anderen Fördermitteln kombinieren.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bis zum 30.09.2026 bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

Kontakt