Vom Material zur Innovation (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert Forschungsvorhaben zu Werkstoffthemen, die auf Nachhaltigkeit ausgerichtet sind
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen
  • Hochschulen
  • außeruniversitären Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für Forschungsvorhaben überwiegend in Kooperationsprojekten zwischen Wirtschaft und Wissenschaft, die auf Werkstoffthemen unter dem Leitgedanken der Nachhaltigkeit fokussiert sind.

Gefördert werden schwerpunktmäßig Verbundprojekte zwischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen entlang von Wertschöpfungsnetzwerken. Je nach Zielsetzung der jeweiligen Fördermaßnahme können auch Einzelvorhaben oder Studien gefördert werden.

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Es bildet den Rahmen für eine längerfristig ausgerichtete Förderpolitik, die sich flexibel auf aktuelle Entwicklungen ausrichtet.

Mit dem Zuschuss können Sie Vorhaben in den folgenden Förderleitlinien finanzieren:

  • Werkstoffplattformen mit integrierten Fertigungstechniken, die zu Produkt- und Verfahrensinnovationen in einem breiten industriellen Umfeld führen können
  • Werkstoffinnovationen in bedeutenden Anwendungsfeldern, wie z.B. in Energie, Verkehr und Medizin, im Bauwesen oder im Maschinen- und Anlagenbau
  • nachhaltiger und effizienter Umgang mit Ressourcen wie Rohstoffen, Materialien und Energie
  • branchenübergreifende Kooperationen zwischen Wirtschaft und Wissenschaft zur Initiierung von Wertschöpfungsnetzwerken

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen, die eine hohe Bedeutung für den Industriestandort Deutschland haben und einen konkreten Beitrag zur Lösung technologischer, ökologischer und gesellschaftlicher Probleme leisten können.
  • Ihr Projekt sollte möglichst weite Teile des Wertschöpfungsnetzwerks abdecken – von der Materialherstellung über die Verarbeitung und Fertigung bis zur Anwendung in prototypischen Bauteilen.
  • Sie gewährleisten den fachlichen Bezug zum jeweiligen Themenschwerpunkt sowie die wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes.
  • Innovationshöhe, Risiken und Anwendungsbreite Ihres wissenschaftlich-technischen Konzeptes und des Verwertungskonzeptes entsprechen den Rahmenbedingungen.
  • Ihr Projekt entfaltet eine Hebelwirkung der jeweiligen Materialentwicklung auf die industrielle Anwendung.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung des Vorhabens.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: abhängig von Forschungs- und Entwicklungskategorien (bis zu 100% für die Grundlagenforschung, bis zu 50% für die industrielle Forschung, bis zu 25% für die experimentelle Entwicklung sowie bis zu 50% für Durchführbarkeitsstudien)
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • Für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU besteht eine differenzierte Bonusregelung, die zu einer höheren Förderquote führen kann.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Fördermodalitäten werden in Form von Bekanntmachungen veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen erhalten Sie auch bei dem Projektträger Jülich (PtJ).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Informationen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF), Stand 03/2024
  • Informationen des Projektträgers Jülich (PtJ), Stand 03/2024
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 09/2023

Geltungsdauer: 2015 bis 2025

Weitere Informationen zum Programm:

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