Venture Tech Growth Financing (VTGF)

  • Flexible Finanzierungen in Kooperation mit privaten Kapitalgebern i.H.v. 500.000 bis 125 Mio. €
  • Für innovative Wachstumsunternehmen mit Sitz in der EU und mindestens einer Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland sowie mit professionellem Wagniskapitalgeber
  • Finanziert Auf- und Ausbau oder Skalierung von Geschäftsmodellen und Umsetzung wachstumsfördernder Maßnahmen
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • innovative Wachstumsunternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in der europäischen Union und mindestens einer Tochtergesellschaft, Niederlassung, Betriebsstätte oder Filiale in Deutschland, an denen bereits ein professioneller Wagniskapitalgeber beteiligt ist, insbesondere
    • noch jüngere Unternehmen, noch ohne weitgehend etabliertes Geschäftsmodell und gefestigte Finanzierungsstrukturen
    • Unternehmen, mit schnellem Unternehmenswachstum und skalierbaren (zum Teil noch volatilen) Geschäftsmodellen und in der Regel erwartetem, signifikantem Umsatzanstieg
  • börsennotierte Unternehmen

Was wird gefördert?

Als junges, innovatives und schnell wachsendes Technologieunternehmen können Sie eine Finanzierung für den Auf- oder Ausbau oder die Skalierung von Geschäftsmodellen und zur Umsetzung wachstumsfördernder Maßnahmen erhalten.

Mit der Förderung können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Working Capital in Form von Betriebsmittellinien
  • Akquisitionen
  • sonstige umsatzsteigernde Maßnahmen

Ferner können im Rahmen des Programms auch

  • Equity Bridge Loans zur Zwischenfinanzierung zwischen zwei Eigenkapitalrunden
  • Pre-IPO Debt zur Deckung der Vorlaufkosten für einen Börsengang bzw. zur Stabilisierung und
    Stärkung der Finanzierungsstruktur, um auf einen Börsengang hinzuwirken („IPO-Readiness“) sowie
  • Post-IPO Debt für börsennotierte Wachstumsunternehmen

vergeben werden.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Es handelt sich um wachstumsfördernde Maßnahmen.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Als börsennotiertes Unternehmen, das bei Antragstellung seit mehr als 5 Jahren an der Börse gelistet ist, müssen Sie zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllen:
    • Umsatzwachstum i.H.v. mehr als 25 % p.a. im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
    • Finanzierungsbedarf beträgt mehr als 50% des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten 3 Jahre
    • in den letzten 3 Jahren durchgängig negatives EBIT (auf Jahresbasis)
    • bis zum Antragszeitpunkt keine Fremdfinanzierung über den Kapitalmarkt
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Wagniskapitalgebern, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Wagniskapitalgeber dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Finanzierung mit flexiblen Finanzierungsstrukturen, Laufzeiten und Konditionen
    • Finanzierung ausschließlich in Kooperation mit privaten Kreditgebern
  • Finanzierungsanteil:
    • Finanzierungsbeteiligung zu gleichen Bedingungen wie die der jeweiligen privaten Kreditgeber
    • 500.000 € bis 125 Mio. €

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Finanzierung mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Der Anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung darf insgesamt nicht mehr als 2/3 der gesamten Fremdfinanzierung betragen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie als Unternehmen wenden sich an einen geeigneten privaten Kredit- bzw. Venture Debt-Geber. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des privaten Finanzierungspartners.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2024
  • KfW-Information vom 31.01.2023

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