NRW.BANK.Kommunal Invest/NRW.BANK.Kommunal Invest Plus

  • Zinsgünstige Darlehen bis 150 Mio. € pro Jahr und Antragsteller mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - jetzt auch für die Instandsetzung von unwetterbedingten Schäden!
  • Für Kommunen, kommunale rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und Gemeindeverbände
  • Finanziert Investitionen in die kommunale Infrastruktur
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • kommunale Gebietskörperschaften
  • rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften
  • Gemeindeverbände (mit KSA-Risikogewicht von null gemäß Artikel 115 (2) in Verbindung mit Artikel 114 (2) der EU-Verordnung Nummer 575/2013 über Aufsichtsanforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen [Capital Requirements Regulation])

Was wird gefördert?

Sie können eine zinsgünstige, langfristige Finanzierung für eine Vielzahl von Investitionen erhalten.

Grundsätzlich werden alle Investitionen in die kommunale Infrastruktur mitfinanziert, z. B.:

  • Maßnahmen zum Klimaschutz (siehe FAQ)
  • allgemeine Verwaltung
  • öffentliche Sicherheit und Ordnung
  • Wissenschaft, Technik und Kulturpflege
  • Stadt- und Dorfentwicklung (z.B. touristische Infrastruktur)
  • soziale Infrastruktur (z. B. Kindergärten, Schulen)
  • Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
  • kommunale Verkehrsinfrastruktur
  • Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger
  • Grundstücke als notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens, einschließlich Erschließungsmaßnahmen und Aufwendungen für den Grunderwerb
  • Planungskosten für maximal zwei/drei Vorjahre ab Antragstellung/Zusage, soweit nachweislich eine konkrete Investitionsmaßnahme erfolgt ist

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verwenden das Darlehen für Investitionen des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive der Haushaltsreste des Vorjahres) oder entsprechend einer Kreditermächtigung und vorhabensbezogen.
  • Sie halten die vorhabenbezogene Zweckbindungsfrist ein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Finanzierungsanteil:
    • bis 2 Mio. €: bis zu 100% Finanzierung der förderfähigen Investitionskosten aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“
    • über 2 Mio. €: max. 50% der förderfähigen Investitionskosten über „NRW.BANK.Kommunal Invest“, die restlichen 50% über „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“.
  • Höchstbetrag: 150 Mio. € pro Jahr pro Antragsteller
  • Laufzeiten:
    • 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • 20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
    • 30 Jahre bei 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
    • außerplanmäßige Tilgungen während der Zinsbindung nicht möglich
  • Leistungstermine (Zins und Tilgung):
    • jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 31.03., 30.06., 30.09. und 31.12.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,70, Effektivzins 2,7328.03.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,71, Effektivzins 2,7428.03.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,72, Effektivzins 2,7528.03.2024
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Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,30, Effektivzins 2,3228.03.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,31, Effektivzins 2,3328.03.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,32, Effektivzins 2,3428.03.2024
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Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,80, Effektivzins 2,8328.03.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 3, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,80, Effektivzins 2,8328.03.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 5, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Ratendarlehen Sollzins 2,81, Effektivzins 2,8428.03.2024
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So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Mittel aus dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“ und „NRW.BANK.Moderne Schule“ sowie „IKK-Investitionskredit Kommunen“ der KfW oder einem anderen aus diesem Programm refinanzierten Darlehen dürfen zusammen die aufgezeigten Finanzierungsanteile nicht überschreiten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Investitionen in Betriebsmittel, geringwertige und bewertungsfreie Wirtschaftsgüter
  • reine Kapitalanlagen
  • Leasingvorhaben
  • Liquiditätskredite
  • Eigenkapitalausstattung
  • denkmalpflegerische Maßnahmen an nichtöffentlichen Gebäuden
  • Umschuldungen oder Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen und durchfinanzierten Vorhaben

Bei der Förderung folgender Bereiche behält sich die NRW.BANK eine Prüfung des Einzelfalls vor:

  • Abfallwirtschaft
  • Miet- oder Pachtobjekte
  • Energieerzeugung
  • Breitband
  • Tierkadaverbeseitigung

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien, die relevanten Sektorleitlinien sowie die Ausschlussliste sind unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" und unter "Links" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

              

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen direkt bei der NRW.BANK.

Weitere Informationen

Die NRW.BANK verbilligt bei dem Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest“ zusätzlich die ohnehin schon günstigen Konditionen des „IKK-Investitionskredit Kommunen“ der KfW, der als Refinanzierungsbasis dient. Das Programm „NRW.BANK.Kommunal Invest Plus“ kann durch die NRW.BANK, die KfW, die LR-Bank oder die EIB (Europäische Investitionsbank) refinanziert werden.

Sie haben die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen (z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten). In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.

 

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen