Mietwohnraumförderung - standortbedingte Mehrkosten

  • Zinsgünstige Darlehen bis 75% der förderfähigen Kosten
  • Für natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Kreditwürdigkeit verfügen
  • Fördert die Aufbereitung von Flächen für die öffentliche Wohnraumförderung
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von 50% des Darlehens
  • Fördergeber: NRW.BANK; Land

Wer wird gefördert?

Das Förderangebot richtet sich an natürliche und juristische Personen, die Eigentümer einer Immobilie sind und über eine ausreichende Kreditwürdigkeit und angemessene Eigenleistung verfügen.

Es ist erforderlich, dass Sie Eigentümerin oder Eigentümer des Baugrundstücks sind, es bald erwerben oder erbbauberechtigt sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden zum Beispiel folgende Maßnahmen:

  • Abbrucharbeiten (Abbruch aufstehender Bausubstanz, Beseitigung von Fundamenten, Versorgungsleitungen und Entsorgungsleitungen sowie Verkehrsanlagen)
  • Untersuchungen und Maßnahmen zur Gefährdungsabschätzung, zum standortbedingten Lärmschutz oder zu Gründungsmaßnahmen
  • Sicherungsmaßnahmen (z. B. Schutz von bestehenden Bauwerken, Bauteilen und Versorgungsleitungen)
  • Beseitigung umweltgefährdender Stoffe (z. B. Beseitigen von Kampfmitteln und anderen gefährlichen Stoffen)
  • Beseitigung von Stoffen, die die Wohnnutzung beeinträchtigen (Sanieren belasteter oder kontaminierter Böden)

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Dieses Darlehen kann nur in Kombination mit einer weiteren Förderung beantragt werden. Bspw.: Mietwohnraumförderung - Neuschaffung, Wohnraumförderung - Wohnplätze für Auszubildende und Studierende – Neuschaffung, Wohnraumförderung - Wohnraum für Menschen mit Behinderungen oder Eigentumsförderung – Neubau und Kauf.

Sie können mit den Maßnahmen zur Standortaufbereitung bereits vor Antragstellung beginnen, dies gilt nicht als Beginn des Bauvorhabens. Die Maßnahmen müssen jedoch in unmittelbarem Zusammenhang mit dem geförderten Bauvorhaben stehen.

Weitere Informationen können Sie der Nummer 2.5.2 der Wohnraumförderbestimmungen entnehmen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Höchstbetrag: 75% der förderfähigen Kosten, maximal 25.000 € je geförderter Wohnung
  • Tilgungsnachlass: 50% des Förderdarlehens
    Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.
  • Auszahlung: 100%
    • 25% bei Beginn der Maßnahme, 55% bei Abschluss der Maßnahme, 20% nach Prüfung des Kostennachweises und Baubeginn des geförderten Wohnraumes

Es gelten die Konditionen und Mietpreis- und Belegungsbindungen des geförderten Wohnraums.

Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu versteuern ist. Sprechen Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater aktiv auf diese Thematik an.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei ihrer Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde), in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt.

Hinweis: Die richtigen Ansprechpartner bei der Bewilligungsbehörde finden Sie unter: www.nrwbank.de/bewilligungsbehoerde

Wo erhalten Sie weitere Informationen?

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen 2023 (WFB NRW 2023) und des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW).

Die Darlehen werden aus Mitteln der NRW.BANK, des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen gewährt.