KfW-Kredit für Wachstum

  • Risikobeteiligungen bis zu 50% der Finanzierung, zwischen 7,5 Mio. € und max. 100 Mio. € je Maßnahme
  • Für in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Contractinggeber
  • Fördert größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz max. 2 Mrd. € beträgt
  • Unternehmen, die im Rahmen einer Contractingvereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für einen Dritten erbringen

Was wird gefördert?

Sie können eine Risikobeteiligung der KfW Bankengruppe (KfW) für größere Maßnahmen der Innovation und Digitalisierung im Unternehmen erhalten.

Gefördert werden Vorhaben,

  • die dazu dienen, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren, Prozesse und/oder Dienstleistungen zu entwickeln,
  • die zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens beitragen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Risikoübernahme durch die KfW darf nicht dazu führen, dass sie größter Risikoträger wird. Erforderlich ist eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen der KfW und Ihren Finanzierungspartnern.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen, mit Ausnahme von Private-Equity-Investoren, dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen/an der antragsstellenden Projektgesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein. Private-Equity-Investoren dürfen unabhängig von der Höhe der Beteiligung am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart:
    • Risikobeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen im Rahmen eines Konsortiums
    • direkt als Konsortialpartner oder indirekt
    • optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden
  • Finanzierungsanteil:
    • Risikoübernahme bis zu 50% der Vorhabenfinanzierung
    • Gesamtvolumen von Risikobeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel zwischen 7,5 Mio. € und max. 100 Mio. € je Maßnahme
    • KfW-Beteiligung pari passu zu Marktkonditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Risikobeteiligung mit anderen Fördermitteln kombinieren. Allerdings darf der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50% der gesamten Fremdfinanzierung betragen.

Ausgeschlossen ist eine Kombination mit folgenden Programmen:

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

Umschuldungen bzw. Nachfinanzierungen von bereits abgeschlossenen Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 07/2023
  • KfW-Information vom 31.01.2023

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