KfW-Energieeffizienzprogramm - Produktionsanlagen/-prozesse

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Für gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmer, Angehörige der freien Berufe, Contractinggeber und Joint Ventures
  • Fördert Energieeffizienzmaßnahmen an Produktionsanlagen und -prozessen gewerblicher Unternehmen
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • bei Vorhaben in Deutschland:
    • Unternehmen und Einzelunternehmer der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, sowie Freiberufler
      • mit Sitz in Deutschland
      • mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
    • Contractinggeber, die Energiedienstleistungen für einen Dritten erbringen
  • bei Vorhaben im Ausland:
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmer und Angehörige der freien Berufe mit Sitz in Deutschland
    • Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland
    • Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse gewerblicher Unternehmen erhalten.

Mitfinanziert werden Investitionen z.B. in folgenden Bereichen:

  • Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik
  • Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
  • Elektrische Antriebe, Pumpen
  • Prozesswärme
  • Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume
  • Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik
  • Bau, Ersatz oder Modernisierung von Hafen- und Zugangsinfrastrukturen in Binnen- und Seehäfen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie erreichen mit der Neuinvestition eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10% gegenüber dem Branchendurchschnitt.
  • Sie erreichen mit der Modernisierungsinvestition eine spezifische Endenergieeinsparung von mindestens 10% gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre.
  • Sie reichen bei der Antragstellung Unterlagen ein, die die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme quantifizieren und bestätigen.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Kreditinstitute, Versicherungen oder vergleichbare Finanzinstitutionen dürfen nicht mit mehr als 25% am antragstellenden Unternehmen unmittelbar oder mittelbar beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 25 Mio. € pro Vorhaben
  • Laufzeiten:
    • MIndestlaufzeit: 2 Jahre
    • bis zu 5 Jahre bei max. 1 Tilgungsfreijahr
    • bis zu 10 Jahre bei max. 2 Tilgungsfreijahren
    • bis zu 20 Jahre bei max. 3 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz: fest für bis zu 10 Jahre
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • außerplanmäßige Tilgungen gegen Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • Abruf bis zu 12 Monate nach Zusage
    • 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben
  • Vermietung und Verpachtung von Anlagen zur wohnwirtschaftlichen, gemeinnützigen oder kommunalen Nutzung und zur Nutzung in der landwirtschaftlichen Primärproduktion
  • Anlagen zur Stromerzeugung, die nach dem Erneuerbare-Energien- oder dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden
  • Treuhandkonstruktionen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb)
  • Maßnahmen von Unternehmen, die unter einen beihilferechtlichen Förderausschluss fallen
  • Maßnahmen von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Nachhaltigkeit

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) stellen. Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die KfW Bankengruppe weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 22.02.2024
  • KfW-Information vom 31.01.2023

Formulare und Merkblätter

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