Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Standardvariante

  • Kredite bis zu 100% der förderfähigen Kosten, max. 50 Mio. €, Überschreitung im Einzelfall möglich
  • Für gewerbliche und kommunale Unternehmen, gemeinnützige Organisationen, Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • Fördert Investitionen in den Ausbau öffentlicher Glasfasernetze in Deutschland
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • natürliche Personen, juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die jeweils in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln mit Unternehmenssitz in Deutschland oder im Ausland
  • juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften mit mind. 50%iger öffentlich-rechtlicher Beteiligung, die in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit handeln
  • Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige Antragsteller

Was wird gefördert?

Sie können einen Kredit für Maßnahmen zum langfristigen und flächendeckenden Ausbau von Hochgeschwindigkeits-Breitbandnetzen im Rahmen der Breitbandstrategie der Bundesregierung erhalten.

Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:

  • Errichtung eines passiven FTTH-/FTTB-Netzes inkl. Anschluss von Mobilfunkmasten
  • aktive Komponenten eines FTTH-/FTTB-Netzes inkl. „Inhouse Verkabelung“

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.
  • Das unmittelbar refinanzierte Kreditinstitut darf über die gesamte Kreditlaufzeit maximal zu 25% unmittelbar oder mittelbar am geförderten Unternehmen beteiligt sein.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Kosten
  • Höchstbetrag: 50 Mio. € pro Vorhaben, im Einzelfall Überschreitung möglich
  • Laufzeiten:
    • 4 bis 10 Jahre mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende
    • 4 bis 30 Jahre bei 1 bis 5 Tilgungsfreijahren
  • Zinssatz:
    • fest für bis zu 10 Jahre
    • bei Laufzeiten bis 20 oder 30 Jahre max. für die ersten 10 oder 20 Jahre fest
  • Tilgung:
    • in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit
    • in einer Summe am Laufzeitende
    • außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
  • Auszahlung: 100%
  • Abruffrist/Bereitstellungsprovision:
    • bis zu 12 Monate nach Zusage, Verlängerung um 24 Monate
    • 0,15% pro Monat, ab dem 13. Monat nach Zusage
  • Sicherheiten: banküblich

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können den Kredit grundsätzlich mit anderen Fördermitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

Ausgeschlossen ist allerdings die Kombination eines Kredits mit dem Zuschussprogramm des Bundes (Bundesförderprogramm zum Breitbandausbau).

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Leasingfinanzierungen
  • entgeltliche und sonstige Vermögensübertragungen (z.B. käuflicher Erwerb) und die Umgehungen dieser Tatbestände (z.B. durch Treuhandgeschäfte)
  • Umschuldung und Nachfinanzierung bereits begonnener bzw. abgeschlossener Vorhaben

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag bei einem Finanzierungspartner Ihrer Wahl. Dieser leitet die Unterlagen an die KfW weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 01/2024
  • KfW-Information vom 15.09.2023

Übrigens: Im Parallelprogramm Investitionskredit Digitale Infrastruktur – Individualvariante können Sie die Konditionen individuell vereinbaren.

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