Industrielle Gemeinschaftsforschung (IGF)

  • Zuschüsse i.d.R. bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben, max. 275.000 € je Forschungseinrichtung
  • Für Forschungseinrichtungen, die Mitglieder der AiF sind und für alle interessierten Akteure offenstehen
  • Fördert wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben ohne thematische Einschränkung, insbesondere unter KMU-Beteiligung
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • rechtlich selbstständige, gemeinnützige, industrielle Forschungsvereinigungen, die
    • zum Stichtag 31.12.2023 ordentliche Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e.V. (AiF) sind und
    • grundsätzlich für alle interessierten Akteure offenstehen

Unternehmen können über die Forschungsvereinigungen der AiF Projektideen einbringen und in die Projektsteuerung sowie ggf. bei Normungsaktivitäten einbezogen werden.

Wichtig: Die Antragsberechtigung gilt bis zum 31.12.2025. Ab 01.01.2026 sind nur solche Forschungsvereinigungen antragsberechtigt, die nach der Anlage zu dieser Förderrichtlinie autorisiert sind.

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für wissenschaftlich-technische Forschungsvorhaben erhalten, die durch die Forschungsvereinigungen in ihrer Funktion als repräsentative Vertretungen von Unternehmen einer Branche oder eines Technologiefeldes gemeinsam und unternehmensübergreifend organisiert werden. Es gibt keine thematische Einschränkung auf bestimmte Technologiefelder oder Branchen.

Die Förderung richtet sich in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Jahresumsatz nicht größer als 125 Mio. € ist.

Mit dem Zuschuss können Sie insbesondere folgende Vorhaben finanzieren:

  • Grundlagenforschung
  • industrielle Forschung
  • experimentelle Entwicklung
  • Durchführbarkeitsstudien

Darüber hinaus können Vorhaben in den folgenden Fördervarianten finanziert werden, zu denen gesonderte Förderaufrufe bekannt gegeben werden:

  • Leittechnologien für KMU:

systemrelevante, breit angelegte Vorhaben, die die internationale Wettbewerbsfähigkeit von KMU der jeweiligen Branche nachhaltig stärken

  • PLUS:

mehrere thematisch eng zusammenhängende Forschungsvorhaben, die zusammen ein PLUS-Gesamtprojekt bilden und von Vorhaben der Grundlagenforschung bis hin zu Vorhaben zur Umsetzung in Produkte, Verfahren und Dienstleistungen reichen können

transnationale Forschungsvorhaben – Collective Research Networking (CORNET-Gesamtprojekte) mindestens mit einer ausländischen Forschungseinrichtung gemeinsam, bei denen die gesamten Ergebnisse allen Unternehmen zu jeweils gleichen Bedingungen zur Verfügung stehen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Forschungsvorhaben sind unternehmensübergreifend ausgerichtet, lassen neue Erkenntnisse vor allem im Bereich der Erschließung und Nutzung moderner Technologien erwarten und bringen insbesondere der Gruppe der KMU wirtschaftliche Vorteile.
  • Das Forschungsvorhaben enthält Vorschläge für den Transfer in die Wirtschaft und Aussagen zur Umsetzbarkeit.
  • Für Projektauswahl, Projektmanagement und Erfolgskontrolle gelten die Qualitätsstandards für die industrielle Gemeinschaftsforschung gemäß IGF-Leitfaden.
  • Für das Forschungsvorhaben wird ein projektbegleitender Ausschuss aus mind. 3 Vertretern der Wirtschaft gebildet, dem mind. 3 interessierte KMU angehören.
  • Ihr gefördertes IGF-Vorhaben berücksichtigt die Ziele der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie und der Treibhausgasneutralität bis 2045.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: i.d.R. 90% der förderfähigen Ausgaben, in Ausnahmefällen bis zu 100%
  • Förderhöhe:
    • bis zu 275.000 € bei Vorhaben mit einer Forschungseinrichtung
    • bis zu 525.000 € bei Vorhaben mit zwei beteiligten Forschungseinrichtungen (aufzuteilen in max. 275.000 und 250.000 €)
    • bis zu 750.000 € bei Vorhaben mit drei beteiligten Forschungseinrichtungen (max. 250.000 € je Forschungseinrichtung)
    • für Vorhaben nach speziellen Förderaufrufen werden dort die Obergrenzen gesondert bekanntgegeben
  • Förderdauer: i.d.R. max. 3 Jahre

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

Im ersten Schritt stellen Sie in PT-Outline einen Antrag auf Begutachtung. Die Antragstellung erfolgt digital.

Nach erfolgter Begutachtung können Sie nach Aufforderung durch den DLR Projektträger einen Antrag auf Förderung im elektronischen Antragssystem easy-Online stellen. Einen entsprechenden Direktlink zum spezifischen Antragsformular der IGF in easy-Online erhalten Sie vom DLR Projektträger.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Projekts stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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