Forstwirtschaft

  • Darlehen bis 100% des förderfähigen Finanzierungsbedarfs, max. 10 Mio. € pro Antragsteller und Jahr
  • Für Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, Waldgenossenschaften und Pächter von Waldflächen
  • Finanziert Investitionen in die Forstwirtschaft wie Erstaufforstung, Waldumbau, Waldschutz, Waldflächenerwerb
  • Fördergeber: LR

Wer wird gefördert?

  • Waldbesitzer,
  • forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse,
  • Waldgenossenschaften und
  • Pächter von Waldflächen,

unabhängig von der gewählten Rechtsform

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen für Investitionen in die Forstwirtschaft erhalten.

Mit dem Darlehen können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Erstaufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Fläche
  • klima- und standortangepasster Waldumbau
  • Waldschutzmaßnahmen, einschließlich Wildschutz und Vorbeugung von Waldbränden
  • Räumung, Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen Schadereignissen
  • gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Forstbetrieben
  • gemeinschaftlich genutzte forstwirtschaftliche Infrastruktur wie z. B. Holzlager, Holzkonservierungsanlagen, Wegeinstandsetzung, Wasserführung
  • Erwerb von Waldflächen
  • sonstige Investitionen und betriebliche Ausgaben

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen keine weiteren Voraussetzungen beachten.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen
  • Förderumfang: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
  • Förderhöhe: bis zu 10 Mio. € je Kreditnehmer und Jahr
  • Zinssatz: siehe aktuelle Konditionen

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können die Förderung grundsätzlich mit anderen öffentlichen Mitteln kombinieren. Die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge sind einzuhalten.

In der Leasingvariante ist eine Kombination mit Mitteln aus anderen öffentlichen Förderprogrammen nicht zulässig.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Umschuldungen
  • Kapitaldienst bestehender Darlehen
  • unbare Eigenleistungen
  • Investitionen in Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen
  • Vorhaben, deren Verwendungszwecke den „Ausschlusskriterien im Fördergeschäft der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ unterfallen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank) bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR).

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblätter der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) vom 07.02.2024
  • Informationen der LR, Stand 03/2024

Geltungsdauer: 31.12.2030

Weitere Informationen zum Programm:

Formulare und Merkblätter

Kontakt