Die Förderhöhe ist abhängig von:
Die entsprechenden Darlehensbeträge sind der Tabelle zu
entnehmen.
Darlehenshöhe je Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche
Mietniveau
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Einkommensgruppe A
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Einkommensgruppe B
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Tilgungsnachlässe
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M1
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1.250 €
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550 €
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10%
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M2
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1.450 €
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700 €
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10%
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M3
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1.680 €
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1.000 €
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15%
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M4
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1.850 €
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1.250 €
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25%
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Bonn, Düsseldorf,
Köln und Münster
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1.950 €
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1.300 €
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25%
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Bei der mittelbaren Belegung wird der neu geschaffene Wohnraum
mit 60% der Pauschalen nach M1 bis M4 der Einkommensgruppe A je m2
förderfähige Wohnfläche gefördert.
Auf alle Darlehenspauschalen kann auf Antrag abhängig vom
Mietniveau der Gemeinde gemäß der Tabelle ein
anteiliger Tilgungsnachlass (Teilschulderlass) gewährt werden.
Es können zusätzliche Darlehen für folgende Maßnahmen
beantragt werden:
- Wohnungen bis maximal 55 m² Wohnfläche:
-
- 5.000 € pro Wohnung für Mieter der Einkommensgruppe A
- 2.000 € pro Wohnung für Mieter der Einkommensgruppe B
- Aufzüge: 2.500 € pro geförderter Wohnung, maximal 50.000 € pro
Aufzug
- Aufzüge (Liegendtransport): 3.300 € pro geförderter Wohnung ,
maximal 65.000 € pro Aufzug
- Konzeptionelle sozialplanerische Vorleistungen: bis zu 1.000 €
je geförderter Wohneinheit
- Mieteinfamilienhäuser: 10.000 € pro gefördertem Haus
- Außenanlagen auf dem Baugrundstück oder Maßnahmen zur
Verbesserung des Wohnumfeldes (z.B. Sinnesgarten, Bolzplatz): 75%
der Herstellungskosten, max. 200 € pro m² gestalteter Fläche
- Alternative barrierefreie Nahmobilitätsangebote auf dem
Baugrundstück: 75% der Herstellungskosten, max. 500 € pro m²
gestalteter Fläche
- Passivhausstandard: 100 € pro m² förderfähiger Wohnfläche
- Gruppenwohnungen: Weitere Zusatzdarlehen z. B. für Brandschutz,
Wohn- und Gemeinschaftsfläche.
Diese Darlehen erhöhen die Grundpauschale. Der Tilgungsnachlass
kann auf den erhöhten Betrag berechnet wird.
-
Standortaufbereitung: 75% des förderfähigen Anteils der Kosten,
max. 20.000 € je geförderter Wohnung
- Städtebaulich oder denkmalbedingte Mehrkosten: bis zu 600 € je
m² förderfähiger Wohnfläche
- Wohnungen für Rollstuhlnutzer: 4.000 € pro Wohnung
-
- Türen zum Außenbereich mit Nullschwelle: 1.000 € pro Tür
- Elektrische Bedienung der Türen: 1.500 € pro Tür
- Rollstuhlgerechte Einbauküche: 5.000 €
- Individuelle Maßnahmen für Schwerbehinderte: max. 40.000 € pro
Wohnung
Auf Antrag kann ein anteiliger Tilgungsnachlass
(Teilschulderlass) in Höhe von 50% auf diese vier Darlehen gewährt
werden.
Der gesamte Tilgungsnachlass wird nach Vollauszahlung bei
Leistungsbeginn vom gewährten Darlehen abgesetzt.
Bitte beachten Sie, dass der Tilgungsnachlass i.d.R. zu
versteuern ist. Sprechen Sie Ihren Steuerberater aktiv auf diese
Thematik an.