Infrastrukturförderung für Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung (ÜBS)

  • Zuschüsse zwischen 65% und 80% der förderfähigen Ausgaben
  • Für Träger von Bildungsstätten, Landesinnungsverbände, Fachverbände, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen
  • Fördert die Anpassung der Ausstattung von überbetrieblichen Bildungsstätten an neue Standards
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen
  • Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zur Weiterentwicklung von überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS) erhalten.

Folgende Vorhaben werden gefördert:

  • Anpassung der Ausstattung an neue Standards bzw. Ersatzbeschaffung
  • Aus- oder Umbau, Modernisierung (auch Ersatzneubau)
  • Umstrukturierung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur an überbetrieblichen Berufsbildungsstätten (ÜBS)
  • Weiterentwicklung zu Kompetenzzentren von überregionaler Bedeutung

Mit dem Zuschuss können Sie Investitionen in folgende notwendige, funktionstüchtige Infrastruktur finanzieren:

  • Werkstätten
  • Verwaltungs- und Unterrichtsräume
  • sonstige Räumlichkeiten

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie erbringen einen festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung.
  • Die Maßnahmen werden durch die zuständige Handwerkskammer bzw. Industrie- und Handelskammer sowie durch die kofinanzierende Bundesstelle (Bundesinstitut für Berufsbildung und/oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) befürwortet.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: zwischen 65% und 80% der förderfähigen Ausgaben je nach Standort und Art des Vorhabens
  • Bagatellgrenze: 50.000 € Investitionsvolumen

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Maßnahmen der Bauunterhaltung und Instandsetzung, die lediglich den Soll-Zustand eines Objekts wiederherstellen
  • Finanzierungskosten
  • Kosten, die einer nicht berücksichtigungsfähigen Nutzung, z.B. Eigennutzung durch den Träger, unterliegen
  • Verbrauchsmittel und laufende Betriebskosten
  • Unterrichtsmaterial
  • Umzugskosten
  • Personalkosten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie können den Antrag bei der Handwerkskammer bzw. der Industrie- und Handelskammer stellen.

Die Kammern reichen den Antrag an die zuständige Bezirksregierung weiter. Mit einer Stellungnahme der Landes-Gewerbeförderungsstelle (LGH) wird er an das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales weitergeleitet.

Eine Kofinanzierung des Bundes beantragen Sie direkt beim Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und/oder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn der Maßnahme stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Merkblatt des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand 09/2019

Weitere Informationen zum Programm:

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