Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge

  • Zuschüsse von 100% des umlagefähigen Aufwands für betroffene Anlieger
  • Von Gemeinden und Gemeindeverbänden zu beantragen (mittelbar für die Anlieger)
  • Finanziert die vollständige Entlastung der Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen (Anliegerbeiträge)
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind alle Gemeinden und Gemeindeverbände in Nordrhein-Westfalen.

Begünstigte sind die Straßenausbaubeitragspflichtigen

Was wird gefördert?

Gefördert werden beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen, die in Nordrhein-Westfalen vorgenommen werden.

Dabei übernimmt das Land 100% der kommunalen Straßenausbaubeiträge. Die Förderung erfolgt als Zuweisungen des Landes an die Kommunen. Diese geben die Förderung an die Beitragspflichtigen weiter, indem sie sie bei der Berechnung der Straßenausbaubeiträge berücksichtigen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderhöhe: 100% des umlagefähigen Aufwands

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Wie erfolgt die Antragstellung?

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen an die NRW.BANK zu richten.

Wichtig:

  • Bitte verwenden Sie immer das aktuelle Formular, das Sie auf unserer Internetseite finden.
  • Fügen Sie bitte immer den maßgeblichen Beschluss zur Durchführung der baulichen Maßnahme bei.
  • Der im Förderantrag anzugebene Durchführungszeitraum bezeichnet den Zeitraum der Abrechnung der Maßnahme gegenüber dem Bürger. Die Zeiträume der Baudurchführung sind hier nicht anzugeben.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Rheinland

Kundenbetreuung Öffentliche Kunden Westfalen