Filmförderung durch die Film- und Medienstiftung NRW

  • Darlehen und Zuschüsse bis 80% der förderfähigen Kosten, abhängig von Art der Maßnahme
  • Für Produzenten, Drehbuchautoren, Verleih- und Vertriebsunternehmen, Kinobetreiber und Abspielstätten in NRW
  • Fördert Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen, Verleih, Vertrieb, Präsentationen, Modellprojekte
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen oder Freischaffende, insbesondere
    • Produzenten
    • Drehbuchautoren
    • Betreiber von Verleih- und Vertriebsunternehmen
    • Betreiber von nordrhein-westfälischen Kinos, Abspielstätten und Veranstalter von Filmprogrammen in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen oder einen Zuschuss für Vorhaben in den folgenden Bereichen erhalten:

  • produktionsvorbereitende Maßnahmen
  • Herstellung von Kinofilmen und Fernsehproduktionen
  • Post-Produktions-Maßnahmen
  • Festivalpräsentation
  • Verleih und Vertrieb
  • Filmabspiel und Filmpräsentation in Nordrhein-Westfalen
  • Hörspiel
  • innovative audiovisuelle Inhalte und Modellprojekte
  • sonstige Maßnahmen

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen bzw. der Bundesrepublik Deutschland oder sind dort ansässig.
  • Die Kosten des Förderprojekts sind branchenüblich und nach dem Grundsatz sparsamer Wirtschaftsführung kalkuliert.
  • Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens weisen Sie spätestens 6 Monate nach Bewilligung der Fördermittel nach.
  • Im Vor- und/oder Nachspann des geförderten Projekts sowie in den gedruckten Werbematerialien weisen Sie in geeigneter Form auf die Förderung durch die Film- und Medienstiftung NRW hin.
  • Sie realisieren das Projekt in Nordrhein-Westfalen und verwenden den Förderungsbetrag soweit wie möglich dort.
  • Sie beachten die für die Produktionsförderung geltenden ökologischen Standards.
  • Weitere Förderbedingungen ergeben sich aus den Regelungen zur jeweiligen Förderart.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Darlehen oder Zuschuss
  • Förderumfang: bis 80% der nachgewiesenen Kosten 
  • Förderhöhe: abhängig von der Art der Maßnahme

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen online bei der Film- und Medienstiftung NRW.

Wichtig: Sie müssen den Antrag bis zum jeweiligen Einreichtermin und vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Förderleitlinien der Film- und Medienstiftung NRW vom 01.01.2024
  • Informationen der Film- und Medienstiftung NRW, Stand 02/2024

Geltungsdauer: 31.12.2028

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt

Weitere Förderangebote