Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) (2021-2027)

  • Zuschüsse, deren Höhe vom jeweiligen Förderangebot abhängt
  • Für eine Vielzahl von Antragstellern, abhängig vom jeweiligen nationalen und regionalen Programm bzw. Förderaufruf
  • Fördert Investitionen in Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

Die Antragsberechtigung richtet sich nach den nationalen und regionalen Programmen, auf deren Grundlage die Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) ausgereicht werden.

Näheres zu den Förderprogrammen des Bundes finden Sie hier.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung auf der Grundlage der ESF-Förderrichtlinie.

Was wird gefördert?

Der ESF+ bildet das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung, die Beschäftigung sowie die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung. Die Verordnung bildet den Rahmen für zahlreiche spezifische Förderungen, die in Deutschland durch den Bund und die Länder angeboten werden.

Die Förderung erfolgt insbesondere in folgenden Bereichen:

  • die Verbesserung des Zugangs zu Beschäftigung, allgemeine und berufliche Bildung
  • aktive Inklusion
  • die sozioökonomische Integration von Drittstaatsangehörigen
  • den gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen Sozialschutzsystemen
  • die soziale Integration von Benachteiligten und die am stärksten benachteiligten Personen

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Covid19-Pandemie können durch die Aufbauhilfe REACT-EU übergangsweise außerdem Maßnahmen aus der vorangegangenen Förderperiode (ESF 2014–2020) fortgesetzt werden.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme
  • Budget: Für den Zeitraum 2021–2027 stehen dem ESF+ 99,2 Mrd. € zur Verfügung, davon 762 Mio. € zur Förderung von Beschäftigung und sozialer Innovation.
    Für die ESF+-Förderung des Bundes stehen insgesamt rund 2,3 Mrd. € an europäischen Mitteln zur Verfügung.
    Darüber hinaus stehen im Rahmen des ESF 2014–2020 über REACT-EU deutschlandweit bis zum Jahr 2023 weitere 2,3 Mrd. € zur Verfügung.

Wie erfolgt die Antragstellung?

In Deutschland gibt es den ESF+ des Bundes und den ESF+ der Bundesländer mit jeweils eigenen operationellen Programmen. Aus diesen folgend werden eigene ESF+-Förderprogramme aufgelegt und öffentlich ausgeschrieben.

Darüber hinaus veröffentlicht die Europäische Union themenbezogene Förderaufrufe. Diese Aufrufe finden Sie ebenfalls im Internet.

Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.

Zuständige Behörden:

  • Nordrhein-Westfalen: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS)
  • Bund: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 01.01.2021 bis 31.12.2027

Weitere Informationen im Internet:

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