Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds (2021-2027)

  • Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme durch EU-Mittel
  • Für gewerbliche Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen, Verbände, Vereinigungen, Kommunen
  • Fördert Regionalentwicklung in den Bereichen wirtschaftlicher Wandel, CO2-armes Europa, Mobilität, regionale IKT-Konnektivität, soziale Rechte, Bürgernähe
  • Fördergeber: EU

Wer wird gefördert?

  • Kommunen
  • öffentliche Einrichtungen
  • Unternehmen
  • Verbände und Vereinigungen

Anträge können Sie nur auf Basis der nationalen und regionalen Programme stellen, auf deren Grundlage die Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und des Kohäsionsfonds ausgereicht werden.

In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Förderung auf der Grundlage des Programms EFRE.NRW 2021–2027.

Was wird gefördert?

Aufgabe des EFRE ist es, durch die Beseitigung von Ungleichheiten zwischen den verschiedenen Regionen den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union zu stärken.

Die Förderung verfolgt folgende Ziele:

  • ein intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels
  • ein grüneres, CO2-armes Europa durch Förderung von sauberen Energien und einer fairen Energiewende, von grünen und blauen Investitionen, der Kreislaufwirtschaft, der Anpassung an den Klimawandel, der Risikoprävention und des Risikomanagements
  • ein stärker vernetztes Europa durch die Steigerung der Mobilität und der regionalen IKT-Konnektivität
  • ein sozialeres Europa, in dem die europäische Säule sozialer Rechte umgesetzt wird
  • ein bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung von städtischen, ländlichen und Küstengebieten und lokaler Initiativen

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme
  • Förderumfang: Beteiligungshöhe abhängig von der Region

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Das Vorhaben legt besondere Aufmerksamkeit auf
    • die Bewältigung von ökologischen und klimatischen Herausforderungen, insbesondere dem Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050,
    • die Nutzbarmachung des Potenzials digitaler Technologien für Innovationszwecke,
    • die Unterstützung der Entwicklung funktionaler Stadtgebiete („nachhaltige Stadtentwicklung“).
  • Aus dem EFRE werden insbesondere folgende Vorhaben unterstützt:
    • Investitionen in die Infrastruktur
    • Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen
    • produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
    • Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte
    • Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten
    • technische Hilfe
    • allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und Umschulung
  • Aus dem Kohäsionsfonds werden insbesondere folgende Vorhaben unterstützt:
    • Investitionen im Umweltbereich (z.B. im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Energie) die Vorteile für die Umwelt aufweisen
    • Investitionen in das TEN-V sowie technische Hilfe
    • Information, Kommunikation und Studien

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Mitgliedstaaten schließen Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die alle Unterstützungsleistungen aus den Struktur- und Investitionsfonds im betreffenden Mitgliedstaat umfassen.

Die Maßnahmen des EFRE werden in den Mitgliedstaaten in Form von operationellen Programmen durchgeführt, die sich in einen nationalen strategischen Rahmenplan einordnen.

Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.

Zuständige Behörden:

  • in Nordrhein-Westfalen das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
  • für den Bund das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) als federführendes Bundesressort und Europaministerium als Koordinator

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2027

Weitere Informationen zum Programm:

Eine Übersicht über die nationalen und regionalen Verwaltungsstellen sowie weiterführende Informationen können auf den Internetseiten der Europäischen Kommission abgerufen werden:

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