Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL)

  • Zuschüsse bis 100% der förderfähigen Ausgaben abhängig von Art der Maßnahme, max. 500.000 €
  • Für Operationelle Gruppen (OG), die aus mind. 2 Mitgliedern bestehen, oder hauptverantwortliche Projektpartner
  • Fördert die Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von OG sowie von diesen entwickelte Innovationsprojekte
  • Fördergeber: Land

Wer wird gefördert?

  • Operationelle Gruppen (OG), die aus mind. 2 Mitgliedern bestehen, oder der hauptverantwortliche Projektpartner (Leadpartner)
    • Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein.
    • Weitere Mitglieder können insbesondere aus folgenden Bereichen kommen:
      • land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Gartenbauunternehmen
      • Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Forstwirtschaft sowie des Gartenbaus
      • Wissenschafts-, Forschungs- und Versuchseinrichtungen
      • Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen oder -einrichtungen
      • Verbände, Vereine, land- und forstwirtschaftliche Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts
      • sonstige Unternehmen
      • natürliche Personen

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss erhalten für die Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft „Landwirtschaftliche Produktivität und Nachhaltigkeit“ in Nordrhein-Westfalen.

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

  • Zusammenarbeit, Einrichtung und Tätigkeit von OG
  • von den OG entwickelte Innovationsprojekte

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie haben Ihren Sitz, Wohnsitz oder eine bestehende Niederlassungin Nordrhein-Westfalen.
  • Die Kooperationspartner schließen einen Kooperationsvertrag.
  • Die Gesamtfinanzierung der OG sowie des von ihr durchgeführten Projektes ist gesichert.
  • Die OG arbeitet im nationalen und EU-weiten EIP-Netzwerk mit.
  • Spätestens 3 Monate nach der Bewilligung des Projekts erstellen Sie einen Projektsteckbrief und übersenden ihn an die Bewilligungsbehörde. Diesen Steckbrief ergänzen Sie möglichst regelmäßig, spätestens zum Ende des Projektes, mit den erzielten Ergebnissen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang: je nach Art der Maßnahme 50% oder 100% der förderfähigen Ausgaben, max. 500.000 €

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Anschaffungs- und Herstellungskosten für Grundstücke und Gebäude
  • Kauf gebrauchter Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände
  • Kauf und Leasing von Kraftfahrzeugen
  • Umsatzsteuer
  • Rabatte und Skonti
  • Ausgaben für die Anmeldung von Patenten
  • Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
  • Tiere und einjährige Pflanzen
  • Ausgaben von Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen
  • Ausgaben von Unternehmen der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Urproduktion sowie forstwirtschaftlicher Unternehmen, die nicht die KMU-Kriterien erfüllen
  • Projekte, die ausschließlich wissenschaftliche Arbeiten oder Studien umfassen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag beim Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV).

Dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 31.12.2029

Weiterführende Informationen zum Programm:

Kontakt