Entwicklung digitaler Technologien 2022 bis 2026 (Rahmenprogramm)

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Hochschulen, außeruniversitäre und sonstige Forschungseinrichtungen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Verbände
  • Fördert Verbundprojekte mit Leuchtturmcharakter zur Entwicklung digitaler Technologien
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Hochschulen
  • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • sonstige Einrichtungen mit Forschungs- und Entwicklungsinteresse
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • öffentliche Einrichtungen
  • Verbände

Was wird gefördert?

Sie erhalten einen Zuschuss für Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte im vorwettbewerblichen Bereich, die die Entwicklung digitaler Technologien zum Gegenstand haben.

Dieses Programm ist ein Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, um Spitzenpositionen in der Entwicklung, beim Angebot und bei der Nutzung neuester Informations- und Kommunikationstechnologien zu erreichen.

Die angestrebten Verbundprojekte sollen folgende Aspekte demonstrieren:

  • technologische Machbarkeit
  • wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit
  • gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien Anwendungen

Mit dem Zuschuss können Sie beispielsweise folgende Vorhaben der drei Schwerpunktbereiche „Technologien“, „Anwendungen“ und „Ökosysteme“ (i.S.v. Ökonomiesystemen) finanzieren:

  • Methoden der künstlichen Intelligenz
  • neueste Kommunikationstechnologien
  • IT-Sicherheitstechnologien
  • Daten-Technologien (Edge Data, Cloud, Data Spaces)
  • Quanten-Computing-Software
  • Geoinformationssysteme (GIS) und Umweltdatentechnologien
  • digitale Produktion (Industrie 4.0): Entwicklungen für die Integration von digitalen Zwillingen
  • digitale Nachhaltigkeit: Entwicklung von Anwendungen nachhaltiger digitaler Technologien
  • intelligente Lebens- und Arbeitsumgebungen
  • intelligente Systeme zur Krisenprävention und -bewältigung
  • Entwicklung volkswirtschaftlich relevanter „Ökosysteme“

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie arbeiten mit mehreren unabhängigen Partnern zusammen zur gemeinsamen Lösung von Forschungsaufgaben an Verbundprojekten, die ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und neue, verwertbare digitale Anwendungen ermöglichen.
  • Im Rahmen Ihres Verbundprojektes sollten Sie einen Konsortialführer benennen und vor allem mittelständischen Unternehmen eine maßgebliche Beteiligung ermöglichen.
  • In Ihrem Projekt räumen Sie einer übergreifenden nationalen, europäischen und internationalen Kooperation sowie dem Wissens- und Technologietransfer eine außerordentliche Bedeutung ein.
  • Mit den Arbeiten am Projekt darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Sie führen das Projekt grundsätzlich in Deutschland durch.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang
    • für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis zu 50% der förderfähigen Kosten, je nach Anwendungsnähe des Vorhabens
    • für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
    • unter bestimmten Voraussetzungen:
      • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU
      • ergänzende Projektförderung für Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden
  • Förderdauer: i.d.R. 3 Jahre

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Vorhaben im Bereich der Grundlagenforschung
  • Infrastrukturmaßnahmen (z.B. Mobilfunkanlagen, betriebliche Hardware-Systeme)
  • Neuentwicklungen von innerbetrieblich genutzten Basiskomponenten

Wie erfolgt die Antragstellung?

Die Förderung erfolgt im Rahmen gesonderter Aufrufe.

Sie reichen Ihren Projektvorschlag bei dem jeweils im Förderaufruf beauftragten Projektträger ein.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

Geltungsdauer: 30.06.2026

Weitere Informationen zum Programm:

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