Energieforschungsprogramm

  • Zuschüsse bis zu 50% für Unternehmen und bis zu 100% für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Für Unternehmen, Universitäten, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
  • Fördert Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien
  • Fördergeber: Bund

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen mit FuE-Kapazitäten in Deutschland
  • Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung

Was wird gefördert?

Sie können einen Zuschuss für die Forschung und Entwicklung im Bereich zukunftsweisender Energietechnologien erhalten. Dabei werden Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demonstrationsvorhaben sowie Modellprojekte und Reallabore unterstützt.

Das 7. Energieforschungsprogramm legt die Grundlinien und Schwerpunkte der Förderpolitik fest. Zuwendungen werden gewährt für Forschungs-, Entwicklungs-, Innovations- und Demonstrationsvorhaben sowie Modellprojekte und Reallabore.

Strategische Schwerpunkte des Programms:

  • Technologie- und Innovationstransfer durch „Reallabore der Energiewende“ zur Marktvorbereitung innovativer Lösungen
  • dynamischer Praxistransfer durch bessere Einbindung von Start-ups
  • verstärkte Ausrichtung auf sektor- und systemübergreifende Fragestellungen, wie Digitalisierung und Sektorkopplung
  • Verbesserung der Vernetzung der Förderinstrumente zur Projektförderung und zur institutionellen Förderung
  • Ausbau der europäischen und internationalen Kooperation

Inhaltliche Schwerpunkte der Projektförderung:

  • Energiewende in den Verbrauchssektoren: Gebäude und Quartiere; Industrie, Gewerbe, Handel und Dienstleistungen; Schnittstellen der Energieforschung zu Mobilität und Verkehr; Brennstoffzellen
  • Energieerzeugung: Photovoltaik; Windenergie; Bioenergie; Geothermie; Wasserkraft und Meeresenergie; thermische Kraftwerke
  • Systemintegration: Stromnetze; Stromspeicher; Sektorkopplung
  • Systemübergreifende Forschungsthemen der Energiewende: Energiesystemanalyse; Digitalisierung der Energiewende; Ressourceneffizienz für die Energiewende; CO2-Technologien für die Energiewende; Energiewende und Gesellschaft; Materialforschung für die Energiewende
  • Nukleare Sicherheitsforschung: Reaktorsicherheitsforschung; Entsorgungs- und Endlagerforschung; Strahlenforschung

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation.
  • Sie sollten sich mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen und prüfen, ob eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist.
  • Ihr Vorhaben stärkt die Kompetenz zur Lösung definierter Probleme.
  • Es entwickelt den Stand der Technik weiter.
  • Es ist mit einem hohen technischen und wirtschaftlichen Risiko verbunden.
  • Ihr Vorhaben liegt hinsichtlich der Themenstellung und der Zielen im Interesse des Bundes.
  • Ihr Vorhaben wird in Deutschland durchgeführt und verwertet.
  • Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Zuschuss
  • Förderumfang:
    • bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
    • bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben für Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
    • Bonus für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU möglich
    • für Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden: Projektförderung für zusätzlichen Aufwand in Einzelfällen möglich

Wie erfolgt die Antragstellung?

Das Antragsverfahren ist grundsätzlich zweistufig. Zusätzlich werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht.

Sie können eine ausführliche Erstberatung beim Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes in Anspruch nehmen.

Informationen zu den einzelnen Themen erteilen die Projektträger:

  • Energietechnologien einschl. Grundlagenforschung: Projektträger Jülich (PtJ), Geschäftsbereiche EGF, ESI, ESN, ESE
  • Nukleare Sicherheitsforschung/Reaktorsicherheitsforschung (BMWK): Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH
  • Nukleare Entsorgungsforschung (BMWK), Nukleare Sicherheitsforschung und Strahlenforschung (BMBF): Projektträger Karlsruhe (Karlsruher Institut für Technologie – KIT)
  • Bioenergie: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V.

Aktuelle Bekanntmachungen

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Energieforschungsprogramm der Bundesregierung, Stand 09/2018
  • Informationen des Projektträgers Jülich (PtJ), Stand 05/2023
  • aktuelle Bekanntmachungen, Stand 04/2024

Weitere Informationen zum Programm:

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