ERP-Beteiligungsprogramm

  • Beteiligungen bis 1,5 Mio. €
  • Für gewerbliche Unternehmen mit Gruppenumsatz bis 50 Mio. €, in begründeten Fällen bis 75,0 Mio. €
  • Fördert die Bereitstellung von Eigenkapital durch Kapitalbeteiligungsgesellschaften
  • Günstiger Refinanzierungskredit für Beteiligungsunternehmen bis 100% der Beteiligungssumme
  • Fördergeber: KfW

Wer wird gefördert?

  • kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz mit Betriebssitz in Deutschland und einem Gruppenumsatz bis 50 Mio. € pro Jahr, in begründeten Fällen mittelständische Unternehmen bis 75 Mio. €, als Beteiligungsnehmer
  • private Kapitalbeteiligungsgesellschaften in Deutschland als Beteiligungsgeber

Was wird gefördert?

Sie erhalten eine Beteiligung zur Erweiterung der Eigenkapitalbasis Ihres Unternehmens. Dazu finanziert die KfW Bankengruppe die Bereitstellung von Haftungskapital über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Die Beteiligungsgesellschaft erhält einen Refinanzierungskredit.

Gefördert werden:

  • Kooperationen
  • Innovationsprojekte einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte
  • Umstellungen bei Strukturwandel
  • Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben
  • Existenzgründungen
  • Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge, ggf. als Beteiligung an einer zwischengeschalteten Gesellschaft
  • Beteiligungen bei Erbauseinandersetzungen
  • in Ausnahmefällen das Ausscheiden von Gesellschaftern

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Jede Form der Beteiligung ist zulässig. Die Teilnahme des Beteiligungsgebers am Verlust im Konkurs- oder Vergleichsfall darf nicht ausgeschlossen werden.
  • Die Beteiligung darf das vorhandene Eigenkapital Ihres Unternehmens nicht übersteigen.
  • Für die Beteiligung dürfen i.d.R. keine Sicherheiten gestellt werden.
  • Art und Höhe der Besicherung des Refinanzierungskredits sind zwischen Beteiligungsgeber und Hausbank zu vereinbaren. Es muss die Garantie einer Bürgschaftsbank vorliegen.
  • Das Vorhaben ist mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar.
  • Ihr Vorhaben erfüllt die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Beteiligung bzw. Refinanzierungskredit
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% der Beteiligungssumme
  • Höchstbetrag: 1,5 Mio. €; wiederholte Beteiligung zulässig, solange der jeweilige Höchstbetrag nicht überschritten wird; in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €
  • Beteiligungsentgelt: frei vereinbar zwischen Beteiligungsnehmer und Beteiligungsgeber
  • Zinssatz für den Refinanzierungskredit: Nominal- und Effektivzinssätze der Hausbank
  • Laufzeit des Refinanzierungskredits: in Nordrhein-Westfalen bis zu 10 Jahre
  • Auszahlung: 100% des Refinanzierungskredits
  • Tilgung: i.d.R. am Ende der Laufzeit in einer Summe

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • nachträgliche Finanzierungen bestehender Beteiligungen
  • In-sich-Geschäfte oder Sanierungsmaßnahmen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Als Unternehmen stellen Sie den Beteiligungsantrag direkt bei einer privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaft.

Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen den Antrag auf Refinanzierung bei ihrer Hausbank. Beachten Sie, dass der Beteiligungsvertrag mit dem Unternehmen erst nach Antragstellung abgeschlossen wird.

Weitere Informationen

Grundlage der Förderung:

  • Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 12.04.2010, Bundesanzeiger Nr. 61 vom 22.04.2010, S. 1413
  • Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 10/2023
  • KfW-Information vom 08.09.2023

Weitere Informationen zum Programm

Formulare und Merkblätter

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