Förderprogramme für Gründer und Unternehmen in der Corona-Pandemie
Förderprogramme für öffentliche Kunden und Vereine
Corona-Hilfen für öffentliche Kunden
Wir stehen öffentlichen Kunden in NRW, die wirtschaftlich von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen sind, zur Seite!
Corona-Hilfen für Vereine
Vereine und Verbände bringen Menschen zusammen. Wir unterstützen Sie dabei mit unserer Förderung – auch während der Corona-Pandemie.
Weitere Informationen
Bei Darlehensbeträgen größer 100.000 € ist die NRW.BANK verpflichtet, Informationen gemäß Anhang III der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 702/2014 vom 25. Juni 2014 zur Gewährung des Darlehens innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Gewährung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter folgendem Link: www.wirtschaft.nrw/europaeisches-beihilferecht
Angebote anderer Anbieter
Hilfsangebote für Unternehmen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Alle Informationen zu Soforthilfe und zur Überbrückungshilfe erhalten Sie unter www.wirtschaft.nrw/coronahilfe.
Zur Stärkung der Sicherheiten stehen darüber hinaus zur Verfügung:
Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro über die PWC für eine Landesbürgschaft