Fragen und Antworten rund um die Corona-Pandemie

Alle Prozesse rund um die Corona-Pandemie sind sehr dynamisch. Die NRW.BANK hat bereits diverse Programmänderungen umgesetzt und arbeitet darüber hinaus mit Hochdruck an weiteren programmbezogenen Hilfsmaßnahmen – in enger Abstimmung mit dem Land. Aktualisierungen finden Sie regelmäßig auf dieser Seite.

In unserem FAQ-Katalog, der regelmäßig aktualisiert wird, beantworten wir die wichtigsten Fragen rund um die finanzielle Unterstützung in der Corona-Pandemie.

  1. NRW.BANK - Fragen und Antworten rund um die Corona-Krise

    Hier finden Sie Informationen und Antworten der NRW.BANK auf viele Fragen rund um die Corona-Krise.

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Förderprogramme für Gründer und Unternehmen in der Corona-Pandemie

Fremdkapital

„NRW.BANK.Infrastruktur Corona“ und „NRW.BANK.Gemeinnützige Organisationen“ sind befristet bis zum 30.06.2022, wobei die Antragsfrist in beiden Programmen bis zum 30.04.2022 lief.

NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation

  • Zinsgünstige Darlehen bis 10 Mio. € mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100%
  • Für Unternehmen, Stiftungen und Angehörige der freien Berufe
  • Finanziert Investitionen in den Bereichen Digitalisierung und Innovation
  • Optional mit 50% Haftungsfreistellung für die Hausbank

Eigenkapital

NRW.SeedCap

  • Offene Beteiligung zwischen 100.000 € und 500.000 € *Klima- und Umwelttechnikunternehmen bis max 750.000 €
  • Für innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) bis 3 Jahre nach Unternehmensgründung, für Folgefinanzierungen bis 5 Jahre möglich
  • Finanziert Maßnahmen im Zusammenhang mit Investitionen und der Finanzierung von Betriebsmittel junger Unternehmen
  • Business Angel bzw. privater Seedinvestor und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditionen/Bedingungen

NRW.Venture

  • Direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen bis zu 15 Mio. € - initiales Investment bis 5 Mio. €
  • Für junge, innovative und wachstumsstarke Unternehmen in der Frühphase, typischerweise ab der zweiten Finanzierungsrunde
  • Finanziert das Wachstum von Start-ups, z. B. Aufbau von Produktion und Vertrieb, weitere Entwicklung von Produkten oder Services

NRW.BANK.Mittelstandsfonds

  • Mezzanine-Kapital oder direkte Minderheitsbeteiligungen zwischen 1 und 7 Mio. €
  • Für etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition
  • Befähigt z. B. Akquisitionen, Nachfolge, Erschließung neuer Märkte/Kunden, Produktionserweiterungen, Bilanzstrukturverbesserung
  • Unterstützt Unternehmen bei der Verbesserung der Bilanzstruktur

NRW.BANK.Spezialfonds

  • Offene Beteiligungen, im Einzelfall auch Mezzanine-Kapital
  • Für etablierte mittelständische Unternehmen
  • Unterstützt Unternehmen in besonderen Finanzierungssituation (Turnaround, Post-Insolvenz, Restrukturierung)

Förderprogramme für öffentliche Kunden und Vereine

Weitere Informationen

Bei Darlehensbeträgen größer 100.000 € ist die NRW.BANK verpflichtet, Informationen gemäß Anhang III der Verordnung der Kommission (EU) Nr. 702/2014 vom 25. Juni 2014 zur Gewährung des Darlehens innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt seiner Gewährung zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt unter folgendem Link: www.wirtschaft.nrw/europaeisches-beihilferecht

Angebote anderer Anbieter

Hilfsangebote für Unternehmen des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Alle Informationen zu Soforthilfe und zur Überbrückungshilfe erhalten Sie unter www.wirtschaft.nrw/coronahilfe.

 

Zur Stärkung der Sicherheiten stehen darüber hinaus zur Verfügung:

Bürgschaften ab 2,5 Millionen Euro über die PWC für eine Landesbürgschaft

https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html