Hinweis
Seit November 2016 ist Eckhard Forst Vorsitzender des Vorstands der NRW.BANK.
Düsseldorf/Münster, 15. April 2015
Die NRW.BANK hat ein Engagement in Höhe von 275,5 Mio. € in Wertpapieren der Hypo Alpe-Adria Bank International AG/Heta Asset Resolution AG. Dieses Engagement besteht aus drei „Senior Notes“ (nicht nachrangige Anleihen) nach deutschem Recht, für die ausnahmslos nach den Anleihebedingungen eine Ausfallbürgschaft des Bundeslandes Kärnten besteht.
Die Heta bedient fällige Inhaberschuldverschreibungen nicht mehr und hat generell Zahlungen gegenüber Gläubigern von Inhaberschuldverschreibungen eingestellt. Deshalb hat die NRW.BANK sich entschieden, gegen die Heta zu klagen, mit dem Ziel, eine vollständige Rückzahlung des Nominalwertes aller Inhaberschuldverschreibungen zuzüglich Zinsen zu erreichen. Zu diesem Zweck hat die NRW.BANK zwei noch nicht fällige Inhaberschuldverschreibungen mit sofortiger Wirkung gekündigt und damit fällig gestellt – in Bezug auf eine im März fällig gewordene Anleihe befindet sich die Heta bereits im Verzug.
Klaus Neuhaus, Vorstandsvorsitzender der NRW.BANK: „Ich halte es für einen beispiellosen Vorgang, dass ein öffentlicher Garantiegeber, der zudem noch die Gesetzgebungskompetenz hat, versucht, durch eine Gesetzesänderung rückwirkend den Gläubigern die Ausfallhaftung des Bundeslandes Kärnten zu entziehen. Die Anleihegläubiger sollen damit um die entscheidende Sicherheit ihrer Anleihe gebracht werden. Nach unserem Rechtsverständnis bedeutet das den entschädigungslosen Entzug einer eigentumsähnlichen Position. Und das können und wollen wir als öffentlich-rechtliches Institut nicht ohne weiteres hinnehmen.“
Die Interessen der NRW.BANK werden von der internationalen und im Kapitalmarktrecht sehr erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei Mayer Brown in Frankfurt vertreten.