Beihilfestelle der NRW.BANK
Herzlich Willkommen auf der Internetseite der Beihilfestelle!
Die NRW.BANK gewährt Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern, Pensionärinnen und Pensionären, deren Beschäftigungsverhältnis mit der Portigon AG (vormals WestLB Girozentrale) vor dem 1. Januar 1999 begründet wurde, Beihilfen gemäß den jeweils gültigen Beihilfevorschriften des Landes NRW.
Die Bearbeitung der eingereichten Beihilfeanträge erfolgt in Zusammenarbeit mit einem externen Partner, der BBZ GmbH. Ihren ausgefüllten Antrag senden Sie bitte direkt an:
BBZ GmbH
Bruchstraße 54 a
67098 Bad Dürkheim
Bitte reichen Sie nur Kopien der Belege ein. Wir bitten Sie, die Belege nicht zu klammern, zu heften oder zu kleben. Die Belege werden von der BBZ nicht zurückgeschickt.
Mit der Abrechnung erhalten Sie dann ein neues Formular, in dem Ihre persönlichen Daten bereits vorgedruckt sind.
Ihre Anfragen zu Zahnbehandlungen oder zu Behandlungen mit Voranerkennungsverfahren (z. B. ambulante Psychotherapie, stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Rehabilitationsmaßnahmen, Implantatbehandlungen) richten Sie bitte ebenso an die BBZ GmbH.
Bei Rückfragen zu Ihrer aktuellen Abrechnung wenden Sie sich bitte an die in Ihrer Leistungsabrechnung genannten AnsprechpartnerInnen bei der BBZ GmbH.
Bitte beachten Sie die Sprechzeiten der BBZ GmbH:
Montag bis Mittwoch: 13.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 bis 17.00 Uhr
Freitag: 11.00 bis 13.00 Uhr
Bei Fragen zum Umfang Ihres persönlichen Beihilfeanspruches stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Beihilfestelle der NRW.BANK gerne zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter der Rufnummer 0211 91741 4031 oder per E-Mail: beihilfe@nrwbank.de.
Wir sind zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Weitere Informationen zur Umstellung auf ein digitales Verfahren entnehmen Sie bitte dem "Handlungsleitfaden zur Beantragung der Beihilfe ab April 2019".
Auslandskrankenversicherung
Bei Abschluss einer Auslandskrankenversicherung zur Absicherung von Krankheits-, Beförderungs- und Rücktransportkosten ist der jährliche Versicherungsbeitrag bis zu einem Betrag von € 10,00 je Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähiger Person beihilfefähig.
Femtosekundenlaser bei Katarakt-Operationen
Kataraktoperationen unter Einsatz eines Femtosekundenlasers stellen eine wissenschaftliche allgemein anerkannte Behandlungsmethode dar. Bei der Rechnungsstellung gilt, dass neben der Zielleistung nach GOÄ 1375 nur der Zuschlag für den Laser unter GOÄ 441 beihilfefähig ist. Hierbei ist nur die Monofokallinse grundsätzlich beihilfefähig (gegen Kostennachweis).
Aufgrund der Einführung des Kurzantrages im April 2019 entfällt die Möglichkeit, den Antrag elektronisch herunterzuladen und auszufüllen.
Merkblätter
Handlungsleitfaden zur Beantragung der Beihilfe ab April 2019[PDF, 25,17 KB]
Merkblatt Einkünfte und Bezüge[PDF, 137,8 KB]
Merkblatt Kostenerstattung bei gesetzlich Versicherten[PDF, 41,62 KB]
Merkblatt Kostendämpfungspauschale[PDF, 31,62 KB]
Formulare
Bescheinigung zur Vorlage bei der Krankenkasse[PDF, 39,12 KB]
Vollmacht zur Regelung meiner Beihilfeangelegenheiten[PDF, 389,16 KB]