NRW.BANK.Wohneigentum

  • Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren
  • Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung - jetzt auch Anschlussfinanzierungen!
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Einpersonenhaushalte mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 75.000 €
  • Mehrpersonenhaushalte (Ehe-/Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft) mit einem jährlich zu versteuernden Haushaltseinkommen von max. 100.000 €

Für jedes im Haushalt lebende Kind unter 18 Jahre erhöht sich die Einkommensgrenze um 20.000 €.

Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des 2. und 3. Jahres vor Antragseingang gemäß Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes.

Was wird gefördert?

Sie können ein Darlehen erhalten, um von Ihnen selbstgenutztes Wohneigentum zu finanzieren.

Sie können das Darlehen für folgende Maßnahmen einsetzen:

  • Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Anschlussfinanzierung bei bestehenden Immobilienkrediten für Wohneigentum zur Selbstnutzung. Förderfähig sind hierbei Finanzierungen des Restkapitals nach Ablauf der Zinsbindung des vorausgehenden Immobilienkredites. Nicht förderfähig sind Umfinanzierungen aus anderen wohnwirtschaftlichen NRW.BANK-Darlehen.

Wichtig: Je Objekt und Haushalt kann maximal ein Förderantrag gestellt werden.

Übrigens:

  • Sie können auch die Kosten für Zusatzmaßnahmen finanzieren, wenn sie im Zusammenhang mit einem förderfähigen Vorhaben stehen.
  • Sie können das Darlehen auch auf ein neu zu erwerbendes oder zu errichtendes Objekt übertragen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Ihre Immobilie liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist gesichert.
  • In Ihrem Eigentum befindet sich maximal eine weitere Wohneinheit neben der, die mit dem Förderdarlehen finanziert werden soll. 

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen
  • Finanzierungsanteil: bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten
    • Bei Anschlussfinanzierungen: 100% des Restkapitals des bestehenden Immobilienkredites
  • Mindest-/Höchstbetrag: keiner
  • Laufzeiten:
    • Annuitätendarlehen:
      10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
    • Endfälliges Darlehen:
      10, 15 oder 20 Jahre
    • Bei Anschlussfinanzierungen kann nach Vollauszahlung des Darlehens auf Antrag und Zustimmung bei der NRW.BANK das Tilgungsfreijahr verkürzt und der Tilgungsbeginn vorgezogen werden.
  • Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 20- oder 25-jährigen Darlehenslaufzeit auch eine 10-jährige Zinsbindung möglich ist.
  • Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
  • Sicherheiten: banküblich

Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen

Konditionen

Maximaler Zinssatz Endkreditnehmer
LaufzeitTilgungsfreijahreZinsbindung Sollzins in % | (Effektivzins in %) Gültig seit:
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,42, Effektivzins 3,4728.03.2024
Laufzeit: 10 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 10, Zinsbindung: 10 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 3,42, Effektivzins 3,4728.03.2024
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,67, Effektivzins 3,7328.03.2024
Laufzeit: 15 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 15, Zinsbindung: 15 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 4,07, Effektivzins 4,1528.03.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,42, Effektivzins 3,4728.03.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,96, Effektivzins 4,0328.03.2024
Laufzeit: 20 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 20, Zinsbindung: 20 Jahr(e), endfälliges Darlehen Sollzins 4,42, Effektivzins 4,5128.03.2024
Laufzeit: 25 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,42, Effektivzins 3,4728.03.2024
Laufzeit: 25 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 25 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,20, Effektivzins 4,2828.03.2024
Laufzeit: 30 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 30 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,40, Effektivzins 4,4928.03.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 10 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 3,42, Effektivzins 3,4728.03.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 15 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,01, Effektivzins 4,0828.03.2024
Laufzeit: 35 Jahr(e), Tilgungsfreijahre: 1, Zinsbindung: 20 Jahr(e), Annuitätendarlehen Sollzins 4,30, Effektivzins 4,3928.03.2024
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Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Abschnitt "Formulare und Merkblätter" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

    

So können Sie die Förderung kombinieren

Sie können das Darlehen mit weiteren Förderungen kombinieren, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Möbel, Hausrat und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände
  • Ferien- und Freizeitobjekte
  • Umschuldungen

Wie erfolgt die Antragstellung?

Sie stellen den Antrag auf den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen.

Weitere Informationen

Die Darlehen werden durch die NRW.BANK zinsverbilligt.

Das Programm wird ggf. durch die KfW, die LR oder die EIB refinanziert.

Eine Übersicht weiterer zinsgünstiger Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter www.nrwbank.de/eigentumsfoerderung.

Im Video erklärt

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Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

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