Weg vom Gas

  • Eine Fördervariante des NRW.BANK.Universalkredits
  • Zinsgünstige Darlehen bis max. 2 Mio. € mit Tilgungsnachlass von 30% der Darlehenssumme (max. 200.000 €)
  • Für Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes
  • Finanziert Maßnahmen zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien
  • Fördergeber: Land; NRW.BANK

Aktueller Hinweis

Diese Fördervariante des NRW.BANK.Universalkredits mit dem Titel „Weg vom Gas“ unterstützt bei der Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien.

 

Was wird gefördert?

Förderbar sind Maßnahmen, die im Produktionsprozess einer Umstellung von sämtlichen fossilen Energieträgern auf erneuerbare Energien dienen, z. B.:

  • Investitionen in Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Wärmeerzeugung mit Ausnahme von Biomasse (insbesondere (Hochtemperatur)-Wärmepumpen, konzentrierende Solarthermie) sowie erforderliche prozessuale Anpassungen
  • Investitionen in periphere Technologien zur Speicherung und Flexibilisierung (z.B. mit erneuerbarem Strom betriebene Wasserstoff-Elektrolyseure, Batteriespeicher)
  • Investitionen in Technologien und Maßnahmen zur Prozesselektrifizierung und damit verbundene Technologien zur lokalen und dezentralen erneuerbaren Stromerzeugung (insbesondere Windkraft, Photovoltaik)
  • Umstellung auf Ab- bzw. Prozesswärme
  • Kosten für die Installation und Inbetriebnahme der Technologien durch einschlägiges Fachpersonal

Das Angebot fokussiert die Industrietransformation; ein reiner Gebäudeheizungsaustausch ist in dieser Variante nicht förderfähig. Bei Vorliegen eines Konzeptes, durch welches die Prozess- und Raumwärme miteinander verbunden werden, wie z.B. bei der Abwärmenutzung, stünde einer Förderung in der Variante „Weg vom Gas“ nichts entgegen. In diesem Fall empfehlen wir den Einzelfall mit uns abzustimmen.

Aus beihilferechtlichen Gründen ist jedoch eine parallele Inanspruchnahme der Förderung in dieser Variante für Windkraft- und Photovoltaikanlagen und einer Förderung nach dem EEG (EEG-Umlage) nicht möglich.

Wer wird gefördert?

  • Antragsberechtigt sind betroffene Unternehmen sowie Handwerksbetriebe des produzierenden Gewerbes mit bis zu 249 Mitarbeitenden und mit Sitz in NRW, deren wirtschaftliche Tätigkeit unter den Abteilungen 10 bis 33 der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, geführt wird.

(einsehbar auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html).

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Ratendarlehen oder endfälliges Darlehen
  • Laufzeit bis zu 10 Jahre, max. 5 Freijahre
  • Höchstbetrag bis 2 Mio. €
  • Tilgungsnachlass* von bis zu 30% der Darlehenssumme, max. 200 T€, je Fördernehmer bzw. Unternehmensverbund
  • Der Endkreditnehmerzinssatz orientiert sich an dem ebenfalls zinssubventionierten Programm NRW.BANK.Elektromobilität
    (Hinweis: Aufgrund des Tilgungsnachlasses* und der Zinssubvention sind bei der Fördervariante „Weg vom Gas“ nur Beihilfe relevante Zinssätze möglich)

* Tilgungsnachlass bedeutet, dass ein Teil der zugesagten Mittel nicht zurückgezahlt werden muss.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Hierbei handelt es sich um eine Fördervariante des NRW.BANK.Universalkredits.

Bitte wählen Sie hierzu die flexiblen Varianten des NRW.BANK.Universalkredits aus und geben im Antrag neben der Verwendung der Mittel den Zweck „Weg vom Gas“ an.

Antragsfrist/Geltungsdauer

  • Befristet bis zum 30. Juni 2024 

Formulare und Merkblätter

Ihr Ansprechpartner

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