NRW.SeedCon

  • Wandeldarlehen bis 200.000 €
  • Für innovative, wachstumsorientierte Unternehmen der Frühphase bis 3 Jahre nach Unternehmensgründung
  • Finanziert Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Gefördert werden nicht börsennotierte, in- oder ausländische kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG bzw. einer äquivalenten ausländischen Rechtsform mit Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen und nicht älter als 36 Monate.

Was wird gefördert?

Sie können ein Wandeldarlehen der NRW.BANK für Ihr Unternehmen erhalten für Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen
    • Wandlungsrecht: kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden.
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
  • Mindestbetrag: 50.000 €
  • Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen)
  • Laufzeit/Rückzahlung: 7 Jahre
  • Zinssatz: 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: endfällig
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Der Sitz, die Betriebsstätte oder die Niederlassung Ihres Unternehmens liegt in Nordrhein-Westfalen.
  • Die Unternehmensgründung liegt höchstens 36 Monate zurück (ab dem Tag der notariellen Beurkundung des Gründungs-/Gesellschaftsvertrags).
  • Es wurde nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen.
  • Es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet.

Von einem antragstellenden Unternehmen ist darzulegen, dass es über einen plausiblen Businessplan sowie ein langfristig tragfähiges, innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell verfügt, das sich im Rahmen der geltenden Nachhaltigkeitsleitlinien der NRW.BANK bewegt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ablösung von Altgesellschaftern
  • Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen
  • Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt haben
  • Unternehmen beziehungsweise Sektoren gemäß Art. 1 Abs. 2 bis 5 AGVO (unter anderem keine Förderungen für Tätigkeiten im Zusammenhang mit Ausfuhren in Drittländer oder Mitgliedstaaten, für die Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse sowie in bestimmten Fällen für die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse)
  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der EU-Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind (Art. 1 Abs. 4 lit. a) AGVO).

Nachhaltigkeit

Die NRW.BANK schließt bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor. Die verbindliche Anwendungsliste der Nachhaltigkeitsleitlinien ist unter www.nrwbank.de/anwendungsliste-nachhaltigkeit oder unter dem Reiter "Formulare, Merkblätter und Service" zu finden. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Bitte senden Sie eine E-Mail an SeedCon@nrwbank.de, um das für die Antragstellung vorgesehene Formular anzufordern.

Den vollständig ausgefüllten Antrag stellen Sie im Anschluss bitte über SeedCon@nrwbank.de bei der

NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf

Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an das antragstellende Unternehmen gewährt.

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Weitere Informationen

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel und in ausschließlich privatrechtlichen Handlungsformen. Ein Rechtsanspruch auf Zusage einer Förderung nach diesem Programm besteht nicht.

Das Programm kann jederzeit, insbesondere bei einer Änderung oder einem Außerkrafttreten der AGVO, abgeändert oder beendet werden.

Formulare und Merkblätter

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