NRW.SeedBridge

  • Wandeldarlehen bis 200.000 €
  • Für innovative, wachstumsorientierte, kleine Unternehmen
  • Finanziert Investitionen und Betriebsmittel zum Aufbau und Wachstum des Unternehmens
  • Sicherheiten sind nicht zu stellen
  • Fördergeber: NRW.BANK

Wer wird gefördert?

Gefördert werden innovative und wachstumorientierte, kleine Unternehmen in der Rechtsform GmbH/UG mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Investitionen und Betriebsmittel für den Aufbau und das Wachstum des Unternehmens. Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: nachrangiges, endfälliges Wandeldarlehen
    • Wandlungsrecht: kann von der NRW.BANK im Rahmen einer Finanzierungsrunde bzw. eines Liquiditätsereignisses ausgeübt werden.
  • Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
  • Mindestbetrag: 50.000 €
  • Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. Begrenzung durch bereits bestehende, beihilferechtlich-relevante Vorförderungen)
  • Laufzeit/Rückzahlung: 7 Jahre
  • Zinssatz: 6,00 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit
  • Tilgung: endfällig
  • Auszahlung: 100%
  • Bereitstellungsprovision: keine

Welche Voraussetzungen gelten?

Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:

  • Die Unternehmensgründung liegt höchstens 7 Jahre zurück.
  • Das Unternehmen verfügt zum aktuellen Zeitpunkt nicht über ausreichende, anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten.
  • Das Unternehmen hat bereits eine Eigenkapitalfinanzierung eines externen privaten Investors in den vergangenen 36 Monaten vor Antragstellung erhalten, die zudem mindestens 50% der in diesem Programm beantragten Finanzierungshöhe ausmacht.

Von einem antragstellenden Unternehmen ist darzulegen, dass es über einen plausiblen Businessplan sowie ein langfristig tragfähiges, innovatives und wachstumsorientiertes Geschäftsmodell verfügt, das sich im Rahmen der geltenden ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK bewegt.

Welche Vorhaben werden nicht gefördert?

  • Ablösung von Altgesellschaftern.
  • Rückzahlung von Fremdkapitalverpflichtungen.
  • Unternehmen, die sich in der Insolvenz befinden bzw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt haben oder die Kriterien zur Eröffnung eines Solchen erfüllen.
  • Unternehmen aus dem Bereich der Primärproduktion von Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie landwirtschaftlicher Erzeugnisse.

Nachhaltigkeit

Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.

In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:

  

Weitere Informationen

Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Fördermittel und in ausschließlich privatrechtlichen Handlungsformen. Ein Rechtsanspruch auf Zusage einer Förderung nach diesem Programm besteht nicht.

Das Programm kann jederzeit, insbesondere bei einer Änderung oder einem Außerkrafttreten der De-minimis-VO, abgeändert oder beendet werden.

Formulare und Merkblätter