Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren
Für Privatpersonen
Finanziert den Bau, Sanierung und Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung
In Verbindung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), einer Neubauförderung KFN, einer Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF), einem Nachhaltigkeitszertifikat oder einer Bestätigung eines/einer Energieeffizient-Experten/-Expertin
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Wohneigentum zur Selbstnutzung bauen, sanieren oder erwerben (Ersterwerb) möchten.
Was wird gefördert?
Darlehen können für folgende Maßnahmen beantragt werden
Neubau
Sanierung oder
Ersterwerb
von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung sowie einzelne energetische Maßnahmen.
Darüber hinaus die Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen:
Art der Nichtwohnfläche
Art der Wohnfläche nach Umwidmung
Förderung
Unbeheizte Nichtwohnfläche (z. B. Dachböden, Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen)
Neue Wohneinheit
Wie bei einem Neubau
Unbeheizte Nichtwohnfläche (z. B. Dachböden, Scheunen, Lager- oder Fabrikhallen)
Erweiterung von bestehender Wohneinheit
Wie bei einer Sanierung
Unbeheizte denkmalgeschützte Nichtwohnfläche
Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit
Wie bei einer Sanierung
Beheizte Nichtwohnfläche (z.B. Bürogebäude, Arztpraxen oder Ladenlokale)
Neue Wohneinheit oder Erweiterung von bestehender Wohneinheit
Wie bei einer Sanierung
Die Selbstnutzung setzt entweder den Selbstbezug des Investitionsobjekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 Absatz (1), Ziffer 1.-4. Abgabenordnung (AO) voraus. Eine (auch zeitweise) entgeltliche oder unentgeltliche Überlassung an darüber hinausgehende Personenkreise – ob ganz oder in Teilen – stellt keine Selbstnutzung dar.
Architekten- und Planungskosten, die damit zusammenhängenden Baunebenkosten und die Kosten für eine/n Energieeffizienz-Experten/-Expertin können mit in die Förderung einbezogen werden. Die Kosten für Außenanlagen und Grundstücke sind nicht förderfähig.
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Sie besitzen eine beantragte Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF) oder
einebeantragte Neubauförderung Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder
eine beantragte Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder
Das Qualitätssiegels „Nachhaltiges Gebäude“ ist bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle zu beantragen, die vom Bundesbauministerium anerkannt ist.
bei Neubau/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass der Neubau/Ersterwerb eines Wohngebäudes mindestens mit Effizienzhausniveau gemäß KFN/WEF-Förderung der KfW geplant ist (gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW in den Programmen KFN/WEF [Programmnummern 297/298 bzw. 300]) oder
bei Sanierung/Ersterwerb alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass die Sanierung/der Ersterwerb eines Wohngebäudes mindestens mit Effizienzhausniveau gemäß BEG-Förderung der KfW geplant ist (gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW im Programm BEG [Programmnummer 261]) oder
bei Einzelmaßnahmen alternativ: Vorlage angemessener Unterlagen, dass die Einzelmaßnahme gemäß BEG-Förderung geplant ist (gemäß Förderprogrammbestimmungen der KfW/des BAFA im Programm BEG).
Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen.
Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
Wie wird gefördert?
Förderart: Annuitätendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten bei Sanierungsvorhaben und bis zu 50% der förderfähigen Investitionskosten bei Neubauvorhaben (siehe dazu auch unter "Was wird gefördert?")
Mindest-/Höchstbetrag: keiner
Laufzeit:
Annuitätendarlehen: 10, 15, 20, 25, 30 oder 35 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
Endfälliges Darlehen: 10, 15 oder 20 Jahre
Zinssatz: Bei einer 35-jährigen Darlehenslaufzeit ist lediglich eine Zinsbindung von 10, 15 oder 20 Jahren möglich. In allen übrigen Laufzeitvarianten ist der Zinssatz für die gesamte Darlehenslaufzeit fest, wobei bei einer 30-jährigen Darlehenslaufzeit optional auch eine Zinsbindung von 15 oder 20 Jahren möglich ist.
Tilgung: Das Annuitätendarlehen ist monatlich nach Ablauf der Tilgungsfreijahre und das endfällige Darlehen am Ende der Laufzeit in einer Summe zu tilgen. Außerplanmäßige Tilgung ist ganz oder teilweise unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich, sofern ein Mindestbetrag von 1.000 € eingehalten wird.
Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Abruffrist: 12 Monate. Kann nicht verlängert werden.
Tilgungspläne können Sie mit unserem Tilgungsrechner erstellen
Übrigens: Eine Kombination mit weiteren Förderungen, insbesondere mit zinsgünstigen Darlehen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen oder Zuschüssen des Bundes (BAFA) und des Landes (progres.nrw), ist möglich. Die Summe aus allen Fördermitteln darf die Summe der Gesamtmaßnahme nicht übersteigen.
Konditionen
Konditionenauswahl vom 2. November 2025
Die dargestellten Konditionen bilden einen Auszug aus der Konditionenübersicht der NRW.BANK. Die vollständige und tagesaktuelle Übersicht finden Sie im Internet unter www.nrwbank.de/konditionen.
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und entsprechen dem derzeitigen Stand.
Für die förderfähigen Vorhaben gelten in dem Programm die Sektorleitlinien der NRW.BANK, welche Mindestanforderungen an die Klimaverträglichkeit finanzierter Technologien in treibhausgasintensiven Wirtschaftssektoren formulieren.
Die Sektorleitlinien als Teil der ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Wie erfolgt die Antragstellung?
Hausbankenverfahren
Sie können den Antrag für das Darlehen der NRW.BANK auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut (Hausbank) Ihrer Wahl stellen. Die Hausbank wird den Antrag – gegebenenfalls über ein Zentralinstitut – der NRW.BANK zuleiten. Nähere Informationen zu dem Antragsverfahren finden Sie hier "Was ist das Hausbankenverfahren?".
Die Antragsunterlagen müssen zusammen mit einem Nachweis über einen Antrag auf Förderung im Rahmen von BEG, KFN oder WEF, auf Erteilung eines Nachhaltigkeitszertifikats oder alternativ ein Nachweis eines/einer zertifizierten Energieeffizienz-Experten/Expertin eingereicht werden.
Wichtig: Sie müssen den Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen. Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens aus diesem Programm geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann.
Weitere Informationen
Das Programm wird gegebenenfalls durch die KfW, die EIB (Europäische Investitionsbank), den EIF (Europäischer Investitionsfonds), die CEB (Bank des Europarates) oder die LR (Landwirtschaftliche Rentenbank) refinanziert.
Zusätzliche zinsgünstige Finanzierungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Eine Übersicht aller Möglichkeiten ist unter www.nrwbank.de/eigentumsförderung zu finden.
Im Video erklärt
Sie stellen Ihren Antrag im Hausbankenverfahren. Das Video zeigt, wie es funktioniert.