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Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum

Zinsgünstige Darlehen für die denkmalgerechte Erneuerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen

Wer wird gefördert?

Die Förderung wird natürlichen Personen als Eigentümer, als Erbauberechtigte oder als sonstige dinglich Verfügungsberechtigte mit ausreichender Bonität gewährt.


Sind Einkommensgrenzen einzuhalten?

Nein.


Was wird gefördert?

Fördermittel können für Maßnahmen zur denkmalgerechten Modernisierung und energetischen Optimierung von Wohngebäuden in historischen Stadt- und Ortskernen, in denkmalgeschützten Werks- und Genossenschaftssiedlungen, in sonstigen Gebieten mit Erhaltungssatzung sowie in Stadterneuerungsgebieten beantragt werden.

Förderfähige Maßnahmen

  • denkmalgerechte Fassadensanierung einschließlich Wärmedämmung
  • denkmalgerechte Dacherneuerung einschließlich Wärmedämmung
  • Restaurierung und Erneuerung von Fenstern und Haustüren
  • Trockenlegung und Wärmedämmung von Kellern


Welche weiteren Fördervoraussetzungen sind zu beachten?

Die Förderung setzt voraus, dass

  • der geförderte Wohnraum vom Eigentümer selbst genutzt wird und
  • in einem historischen Stadt- oder Ortskern im Sinne der Stadterneuerungsrichtlinien NRW oder in einer Werks- oder Genossenschaftssiedlung liegt und
  • als Denkmal geschützt ist oder in einem Denkmalbereich liegt und
  • eine gültige Erlaubnis der geplanten Maßnahmen nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegt.


Wie hoch sind die Darlehen?

Darlehensbeträge:

  • 40.000 Euro pro selbst genutzter Wohnung, höchstens 50 v. H. der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.

Darlehen unter 2.500 Euro werden nicht bewilligt.


Welche Konditionen gelten für die Darlehen?

Zinsen:
  • 0,5 v. H. jährlich für 10 Jahre ab Fertigstellung der Maßnahme
  • danach 6 v. H. p. a.

Tilgung:
  • 2 v. H. (Annuitätendarlehen)

Verwaltungskosten:

  • einmalig: 0,4 v.H. (werden bei Auszahlung einbehalten) 
  • laufend: 0,5 v.H. p.a.

Wann werden die Darlehen ausgezahlt?

  • 50 v. H. bei Maßnahmenbeginn
  • 50 v. H. nach Fertigstellung der Maßnahme


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