Denkmalgerechte Erneuerung von selbst genutztem Wohnraum
zinsgünstige Darlehen für die denkmalgerechte Erneuerung
Wo werden Fördermittel beantragt?
Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist i.d.R. das Amt für Wohnungswesen. Diese Stelle wird im folgenden Text auch "Bewilligungsbehörde" genannt. Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde mit Ansprechpartner können Sie über den Link "Ihre zuständige Bewilligungsbehörde" rechts auf dieser Seite abfragen.
Wie werden Fördermittel beantragt?
Für die Beantragung der Fördermittel ist ein Formular vorgeschrieben. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder zum Herunterladen über den Link "Antragsvordrucke" rechts auf dieser Seite. Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen.
Wer erteilt die Förderzusage?
Die Bewilligungsbehörde.
Was ist nach Erteilung der Förderzusage noch zu beachten?
Die Maßnahmen müssen innerhalb von 36 Monaten nach Erteilung der Förderzusage abgeschlossen sein. Mit der Anzeige der Fertigstellung der Maßnahmen ist ein Kostennachweis in Form einer summarischen Kostenaufstellung vorzulegen. Die Vorlagefrist für den Kostennachweis bestimmt die zuständige Bewilligungsbehörde. Werden Maßnahmen nicht wie beantragt durchgeführt oder entstehen tatsächlich geringere Kosten, bleibt eine Darlehenskürzung oder Kündigung vorbehalten.
Wie geht es weiter?
Die NRW.BANK verschickt die Vertragsunterlagen, zahlt die Mittel aus und verwaltet die Darlehen bis zur Rückzahlung.