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Beantragung Zinssenkungsbescheinigung/ Einkommensgrenzen

Wer gibt Auskunft über die Höhe der Einkommensgrenzen?

Ihre Fragen zur Höhe der Einkommensgrenzen beantwortet ausschließlich die zuständige Stelle. Das ist in der Regel das Amt für Wohnungswesen bei der Stadtverwaltung bzw. - bei kreisangehörigen Gemeinden unter 25.000 Einwohnern – das Amt für Wohnungswesen der Kreisverwaltung, in deren Gebiet das geförderte Objekt liegt.


Wie ist ein Zinssenkungsantrag zu stellen?

Zinssenkungsanträge erhalten Sie von uns zusammen mit der Mitteilung über die Zinsanhebung. Des Weiteren können Sie Zinssenkungsanträge jederzeit bei Ihrem zuständigen Kundenberater anfordern. Sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, reichen Sie bitte den Zinssenkungsantrag zusammen mit den Einkommensnachweisen bei der zuständigen  Stelle (Amt für Wohnungswesen bei der Stadtverwaltung bzw. - bei kreisangehörigen Gemeinden unter 25.000 Einwohnern – das Amt für Wohnungswesen der Kreisverwaltung, in deren Gebiet das geförderte Objekt liegt) ein. In der Regel wird uns der mit dem Bestätigungsvermerk versehene Antrag direkt von dort aus zugesandt. In diesem Fall ist die Vorlage der Bescheinigung der zuständigen Stelle bei uns nicht erforderlich.



Kontakt

 
Mike Hein
Tel.: +49 211 91741 - 7741
mike.hein@nrwbank.de

Siegfried Linke
+49 211 91741 - 6926
siegfried.linke@nrwbank.de

Norbert Schroer
Tel.: +49 211 91741 - 6947
norbert.schroer@nrwbank.de

Jutta Wünsche
Tel.: +49 211 91741 - 6565
jutta.wuensche@nrwbank.de


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