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Kappungsbeträge

Bewilligungen im Zeitraum 1970 bis 2001: Auf welche Kappungsbeträge können die Zinsen gesenkt werden?

Eine Senkung der Belastung aus der Verzinsung auf die in der nachfolgenden Tabelle genannten Beträge ist möglich, wenn die angegebene Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenze gemäß § 13 WFNG NRW zutrifft (Beantragung Zinssenkungsbescheinigung/ Einkommensgrenzen).

Ein Antrag auf Zinssenkung erübrigt sich, falls die im Zinsanhebungsschreiben genannte Belastung aus der Verzinsung geringer ist als der in der vorstehenden Tabelle ausgewiesene Jahresbetrag für die jeweils zutreffende Einkommensstufe.


Gesamteinkommen aller zum Haushalt rechnenden Personen bezogen auf die Einkommensgrenzen des § 13 WFNG NRW
  Belastung aus der Verzinsung höchstens jährlich (Kappungsbetrag)
  Bis 2% Tilgung Über 2% Tilgung *
Unterschreitung um 25% oder mehr EUR 0,00 EUR 0,00
Unterschreitung um 15% oder mehr EUR 600,00 EUR 300,00
Einhaltung oder Unterschreitung um weniger als 15% EUR 1.200,00 EUR 600,00
Überschreitung bis 15% EUR 1.800,00 EUR 900,00
Überschreitung bis 25% EUR 2.400,00 EUR 1.200,00
* Bei einer vertraglich vereinbarten erhöhten Tilgung (über 2%) ist gem. § 36 WFNG NRW die Mehrbelastung aus der Verzinsung auf die halben Kappungsbeträge zu begrenzen. Tilgung und Zinsen dürfen zusammen jährlich 8 % nicht übersteigen.

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