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Bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Zinsgünstige Darlehen für die Verbesserung der Energieeffizienz im preisgebundenen Wohnungsbestand

Wer wird gefördert?

Eigentümerinnen/Eigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte von preisgebundenen Sozialwohnungsbeständen (auch geförderte Eigentumsmaßnahmen) mit ausreichender Bonität.

Förderfähig sind Wohnungen, die

  • dessen Bau oder Erwerb gefördert worden ist und das Förderdarlehen zum Zeitpunkt der Förderzusage noch mindestens fünf Jahre planmäßig läuft,
  • vor dem 01.01.1995 fertig gestellt worden sind.


Was wird gefördert?

Gefördert werden bauliche Maßnahmen (Modernisierung) und die hierdurch bedingten Kosten, die zur nachhaltigen Verbesserung der Energieeffizienz und damit zur Senkung der Nebenkosten im Sozialwohnungsbestand sowie zu einer verstärkten CO2-Einsparung beitragen.

Beispiele hierfür sind:

  • Wärmedämmung der Außenwände,
  • Wärmedämmung der Kellerdecke und er erdberührten Außenflächen beheizter Räume oder der untersten Geschossdecke,
  • Wärmedämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke,
  • Einbau von wärmedämmenden Fenstern, Fenstertüren, Dachflächenfenstern und Außentüren,
  • Maßnahmen zur energieffizienten Verbesserung bzw. zum erstmaligen Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, zum Einbau von solarthermischen Anlagen und mechanischen Lüftungsanlagen,
  • Instandsetzungsmaßnahmen,
  • Nachweise bzw. Energiegutachten.


Was ist bei der Planung zu beachten?

In der Regel sind mindestens drei der oben genannten bauteilbezogenen Maßnahmen kombiniert durchzuführen. Die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind bei der Durchführung der Maßnahmen einzuhalten. Der Nachweis über die Einhaltung der EnEV-Werte erfolgt durch Sachverständige, die für die Ausstellung oder Prüfung des Nachweises nach EnEV durch das Land NRW zugelassen sind.

Entsprechen einzelne Bauteile bereits den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung vom 16.08.1994 (WSV 1995), können diese als Maßnahmen anerkannt werden, sind aber nicht nachträglich förderfähig.

Wird eine Fenstererneuerung ohne eine gleichzeitige Außendämmung durchgeführt, ist eine mechanische Lüftungsanlage einzubauen. Wenn die vorhandene Außendämmung mindestens dem Standard der WSV 1995 entspricht, ist der Einbau der Lüftungsanlage nicht erforderlich.


Wie hoch ist das Darlehen?

Das Darlehen beträgt maximal:

30.000 Euro pro Wohnung, höchtens 60 v. H. der anerkannten förderfähigen Bau- und Baunebenkosten.

Darlehensbeträge unter 2.500 Euro werden nicht bewilligt.


Wie sind die Darlehenskonditionen?

Zinsen:
0,5 v. H. jährlich für einen Zeitraum von 10 Jahren nach der Fertigstellung der Maßnahmen, danach 6 v. H. jährlich.

Tilgung:
2 v. H. jährlich unter Zuwachs der durch die fortschreitende Tilgung ersparten Zinsen.

Verwaltungskostenbeiträge:
0,4 v. H. einmalig vom Darlehensbetrag
0,5 v. H. jährlich laufend vom Darlehensbetrag. Nach der Tilgung des Darlehens um 50 v. H. wird der Verwaltungskostenbeitrag vom halben Darlehensbetrag erhoben.

Wann werden die Darlehen ausgezahlt?

  • 50 v. H. bei Maßnahmenbeginn
  • 50 v. H. nach Fertigstellung der Maßnahme


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