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KfW-Wohnraum Modernisieren

Finanzierung von Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand.


Was wird gefördert?

• Modernisierung und Instandsetzung, z. B. Wohnungszuschnitt,
   Sanitärinstallationen, Wasserversorgung, Fußböden, bauliche Maßnahmen
   nach einem Teilrückbau z. B. Dachaufbau
• Erweiterung durch Aufstockung oder Anbau/Ausbau, z. B. Balkonen/Loggien
• Barrierereduzierung, z. B. Nachrüstung von Aufzügen, Wohnungszuschnitt
• Verbesserung der Außenanlagen bei Mehrfamilienhäusern
   (ab 3 Wohneinheiten), z. B. Schaffung von Grünanlagen, 
   gebäudebezogene Außenanlagen, Anlage von Spielplätzen
• Verbesserung der Energieeffizienz, z. B. Fenster


Wer wird gefördert?

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden,
z. B. Privatpersonen, (Mieter mit Zustimmung des Vermieters auch bei Maßnahmen nach § 554a BGB), Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechts.


Wie wird gefördert?

• Antragstellung vor Vorhabensbeginn
• Kredithöchstbetrag EUR 100.000 pro Wohneinheit
• Auszahlung 96 % des Zusagebetrages



NRW.BANK INFO

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