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KfW-Energieeffizient Sanieren

Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des “CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes“.




Was wird gefördert?

Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-/ Alten- und Pflegeheimen für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Dafür stehen zwei Varianten zur Verfügung:

• EnEV 2009: Sanierung zum KfW Effizienzhaus 115; 100; 85; 70 oder 55
• Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen

Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.B. Erneuerung Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).

Eine Liste der “förderfähigen Kosten“ finden Sie unter www.kfw.de


Wer wird gefördert?

Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechts).


Wie wird gefördert?

  • Antragstellung vor VorhabensbeginnKredithöchstbetrag EUR 75.000  pro Wohneinheit bei einer Sanierung zum KfW-Effizienzhaus
  • Kredithöchstbetrag EUR 50.000 pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen bzw. Einzelmaßnahmenkombinationen
  • Durchführung der Maßnahmen durch ein Fachunternehmen
  • Sachverständiger erforderlich (bei Sanieren auf Effizienzhaus)
  • Auszahlung 100 % des Zusagebetrages
  • Technische Mindestanforderungen beachten
  • Tilgungszuschuss: 
                           
                              EnEV2009            

                              KfW-Effizienzhaus 115      2,5 %
                              KfW-Effizienzhaus 100      5,0 %
                              KfW-Effizienzhaus   85      7,5 %
                              KfW-Effizienzhaus   70    10,0 %  
                              KfW-Effizienzhaus   55    12,5 %


Wichtiger Hinweis

  • Zuschussvariante: Privatpersonen, die für die Finanzierung keinen Kredit aus dem Programm Energieeffizient Sanieren aufnehmen, steht alternativ die Zuschussvariante (Programm-Nr. 430) unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung.
  • Folgende Maßnahmen zur Energieeinsparung und Minderung des CO2-Ausstoßes von bestehenden Wohngebäuden werden durch zusätzliche Zuschüsse gefördert: Baubegleitung, Ersatz von Nachtstromspeicherheizung, Optimierung der Wärmeverteilung
             
    weitere Informationen finden Sie unter www.kfw.de


NRW.BANK INFO

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