Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden im Rahmen des “CO2-Gebäudesanierungsprogramm des Bundes“.
Finanzierung der energetischen Sanierung von Wohngebäuden einschließlich Wohn-/ Alten- und Pflegeheimen für die vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder Bauanzeige erstattet wurde. Dafür stehen zwei Varianten zur Verfügung:
• EnEV 2009: Sanierung zum KfW Effizienzhaus 115; 100; 85; 70 oder 55
• Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen
Förderfähige Investitionskosten sind die durch die energetischen Maßnahmen unmittelbar bedingten Kosten einschließlich der Planungs- und Baubegleitungsleistungen sowie die Kosten notwendiger Nebenarbeiten, die zur ordnungsgemäßen Fertigstellung und Funktion des Gebäudes erforderlich sind (z.B. Erneuerung Fensterbänke, Prüfung der Luftdichtheit).
Eine Liste der “förderfähigen Kosten“ finden Sie unter www.kfw.de
Träger von Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden sowie Erwerber von neu sanierten Wohngebäuden (Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentl. Rechts).
Wichtiger Hinweis
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