Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist in der Regel das Amt für Wohnungswesen. Diese Stelle wird im folgenden Text auch "Bewilligungsbehörde" genannt.
Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde und Ihre Ansprechpartnerin/ Ihren Ansprechpartner können Sie über den Link "Ihre zuständige Bewilligungsbehörde" rechts auf dieser Seite abfragen.
Vor einer förmlichen Antragstellung ist ein persönliches Beratungsgespräch sinnvoll. Bitte sprechen Sie den Beratungstermin und die hierfür erforderlichen Unterlagen vorher mit der Bewilligungsbehörde ab. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder über den Link "Antragsvordrucke" rechts auf dieser Seite.
Eine Förderzusage kann nicht sofort erteilt werden. Wartezeiten ergeben sich aus der notwendigen Bearbeitungszeit. Genaue Auskünfte gibt die Bewilligungsbehörde im Einzelfall.
Eine Kopie der Förderzusage erhält die NRW.BANK. Sie verschickt anschließend die für die Auszahlung der Darlehen erforderlichen Unterlagen (Darlehensverträge, Hypothekenbestellungsurkunde, etc.), zahlt die Mittel aus und übernimmt die Bearbeitung bis zur Rückzahlung.
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