Bestandteil der sozialen Wohnraumförderung des Landes NRW ist die Förderung von Wohnheimen für Menschen mit Behinderungen. Ziel ist es, Wohnraum zu schaffen, der die Qualität des geförderten Mietwohnungsbaus erreicht.
Mit der Förderung von Pflegewohnplätzen werden Wohnangebote für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen unterstützt, die in Wohnquartieren integriert sind. Dabei kann sowohl der Neubau als auch die bauliche Anpassung und Modernisierung von bestehenden Altenwohn- und Pflegeheimen gefördert werden.
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