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Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand

zinsgünstige Darlehen für den Abbau von Barrieren

Wo werden Fördermittel beantragt?

Fördermittel werden bei der Stadt- oder Kreisverwaltung beantragt, in deren Bereich das zu fördernde Objekt liegt. Zuständig ist i.d.R. das Amt für Wohnungswesen. Diese Stelle wird im folgenden Text auch "Bewilligungsbehörde" genannt. Die für Sie zuständige Bewilligungsbehörde mit Ansprechpartner können Sie über den Link "Ihre zuständige Bewilligungsbehörde" rechts auf dieser Seite abfragen.


Wie werden Fördermittel beantragt?

Für die Beantragung ist ein Formular vorgeschrieben. Antragsvordrucke erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde oder zum Herunterladen über den Link "Antragsvordrucke" rechts auf dieser Seite. Vor Antragstellung wird ein Beratungsgespräch bei der Bewilligungsbehörde empfohlen. 

Wer erteilt die Förderzusage?

Die Bewilligungsbehörde.

Wie geht es weiter?

Die NRW.BANK verschickt die Vertragsunterlagen, zahlt die Mittel aus und verwaltet die Darlehen bis zur Rückzahlung.


NRW.BANK SERVICE

Verwandte Pogramme der KfW-Förderbank finden Sie in deren Internetangebot unter dem Menüpunkt "Bauen, Wohnen, Energiesparen".

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