Neuschaffung von Mietwohnungen im Bestand
zinsgünstige Darlehen für die Neuschaffung von Mietwohnungen durch bauliche Maßnahmen im Bestand
Wer wird gefördert?
Natürliche und juristische Personen, die über eine ausreichende Bonität verfügen.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Neuschaffung von Miet- und Genossenschaftswohnungen durch
- Änderung, Nutzungsänderung und Erweiterung von Gebäuden oder
- durch Änderung von Mietwohnungen zur Anpassung an geänderte Wohnbedürfnisse
Es müssen Baukosten inklusive Baunebenkosten von mindestens 650 EUR je qm Wohnfläche entstehen. Die Wohnungen sind barrierefrei (z.B. bodengleiche Dusche) zu errichten.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe des Darlehens ist abhängig von der Größe der Wohnung, dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde) und dem Einkommen des Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A/B).
Die entsprechenden Darlehensbeträge sind der unten stehenden Tabelle zu entnehmen. Die Zuordnung der Gemeinden zu den Mietniveaus und Informationen zu den Einkommensgruppen der Mieterhaushalte erhalten Sie über die Links auf der rechten Seite.
Für Wohnungen bis zu 62 qm (im Fall einer zusätzlichen Badewanne 67 qm) erhöht sich die Förderpauschale pro Wohnung um:
- 5.000 EUR für die Einkommensgruppe A
- 2.000 EUR für die Einkommensgruppe B
Welche Zusatzdarlehen kann man erhalten?
Zusatzdarlehen können für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Aufzüge:
2.100 EUR Zusatzdarlehen pro geförderter Wohnung, die durch den Aufzug erschlossen wird, maximal 46.200 EUR pro Aufzug. - Aufzüge, die für den Liegendtransport geeignet sind:
3.000 EUR Zusatzdarlehen pro geförderter Wohnung, die durch den Aufzug erschlossen wird, maximal 60.000 EUR pro Aufzug. - Pflegebäder:
20.000 EUR für den Einbau eines (zusätzlichen) Pflegebades. - Außenanlagen für demenziell erkrankte oder behinderte Menschen:
75 v.H. der Herstellungskosten, maximal 200 EUR pro qm gestalteter Fläche. - Städtebaulich bedingte Mehrkosten:
bis zu 550 EUR je qm förderfähiger Wohnfläche. Das Zusatzdarlehen kann nur bei der Umnutzung von Gebäuden gewährt werden, die von besonderem städtebaulichem Wert sind, ein Denkmal sind oder in einem Denkmalbereich liegen. - 10.000 EUR pro Haus für Mieteinfamilienhäuser in Gemeinden des Mietniveaus M 4
Informationen zu weiteren Einzelheiten dieser Zusatzdarlehen erhalten Sie bei der Bewilligungsbehörde.
Welche Konditionen gelten für die Darlehen?
- Tilgung 1 v.H. p.a. zuzüglich ersparter Zinsen.
- Zinsen 0,5 v.H. p.a. für die Dauer der Miet- und Belegungsbindung, danach 2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB) jedoch maximal 6 v.H.
- Verwaltungskostenbeitrag von einmalig 0,4 v.H. und laufend 0,5 v.H. p.a. des Baudarlehens, nach Tilgung des Baudarlehens um 50 v.H. vom halben Darlehensbetrag berechnet.
- Auszahlung in drei Raten: 20 v.H. bei Baubeginn; 45 v.H. bei Rohbaufertigstellung; 35 v.H. bei abschließender Fertigstellung oder Bezugsfertigkeit.
- Zinsen, Tilgung und Verwaltungskostenbeiträge sind halbjährlich zu zahlen
Was ist bei der Miete zu beachten?
Die Höhe der Miete ist begrenzt und abhängig von dem Bauort (Mietniveau der Gemeinde) und dem Einkommen des Mieterhaushaltes (Einkommensgruppe A/B).
Die anfängliche Mietobergrenze können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen. Neben der Miete dürfen die Betriebskosten, eine Sicherheitsleistung (Kaution) und ggf. eine Betreuungspauschale erhoben werden.
Wichtig:
- Bei eigenständig gewerblicher Lieferung von Wärme reduzieren sich die unten genannten Mietobergrenzen um 0,15 EUR pro qm.
- Mietsteigerungen sind in Höhe von 1,5 v.H. bezogen auf die Ausgangsmiete für jedes Jahr seit der Bezugsfertigkeit möglich.
- Die Mietobergrenzen für die Einkommensgruppe B werden reduziert, wenn sie nicht mindestens 20 v.H. unter der erzielbaren Miete für vergleichbare Neubauwohnungen liegen.
- Betreuungs- und Beratungsleistungen für ältere oder behinderte Menschen dürfen nur niederschwellig sein, und den Betrag von 35 EUR pro Haushalt monatlich nicht überschreiten. Darüber hinausgehende Vereinbarungen sind nach freier Wahl und außerhalb des Mietvertrages zu treffen.
- Für Wohungen mit Passivhausstandard erhöhen sich die Mietobergrenzen um 0,30 EUR pro qm.
Welche Belegungsbindungen werden begründet?
Die geförderten Wohnungen dürfen nur Haushalten der Einkommensgruppen A bzw. B zur Verfügung gestellt werden.
Belegungsbindung bei Förderung von Mieterhaushalten der Einkommensgruppe A:
- Besetzungsrecht zugunsten der zuständigen Stelle. Diese kann den Wohnungssuchenden bestimmen, mit dem der Mietvertrag abzuschließen ist. Bei der Bewilligungsbehörde nennt man Ihnen die zuständige Stelle.
Belegungsbindung bei Förderung von Mieterhaushalten der Einkommensgruppe B:
- Der Verfügungsberechtigte darf die geförderte Wohnung nur einem Wohnungssuchenden mit Wohnberechtigungsschein überlassen.
Weitere Einzelheiten zu der Belegungsbindung erfahren Sie bei der Bewilligungsbehörde.
Wie lange bestehen die Miet- und Belegungsbindungen?
Die Dauer der Miet- und Belegungsbindung beträgt nach Wahl des Antragstellers für alle geförderten Wohnungen einheitlich 15 oder 20 Jahre. Die einmal getroffene Wahl ist bindend.
Was ist bei der Wohnfläche zu beachten?
Mietwohnungen werden nur gefördert, wenn Ihre Wohnfläche in einem angemessenen Verhältnis zur Raumanzahl steht. Die entsprechenden Wohnflächenobergrenzen können Sie der unten stehenden Tabelle entnehmen.
Ferner gilt:
- Wohnungen, die für eine Person bestimmt sind, müssen mindestens 35 qm groß sein.
- Bei Wohnungen mit mehr als 5 Zimmern erhöhen sich die unten genannten Wohnflächenobergrenzen um 15 qm für jeden zusätzlichen Raum.
Wie hoch muss die Eigenleistung sein?
Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 20 v.H. der Gesamtkosten erbracht werden.
Darlehenshöhe je Quadratmeter Wohnfläche (Neuschaffung im Bestand)
| Mietniveau |
Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
| M1 |
600 € |
275 € |
| M2 |
750 € |
390 € |
| M3 |
940 € |
565 € |
| M4 |
1.050 € |
665 € |
Mietobergrenzen je Quadratmeter Wohnfläche
| Mietniveau |
Einkommensgruppe A |
Einkommensgruppe B |
| M1 |
4,05 € |
5,15 € |
| M2 |
4,45 € |
5,55 € |
| M3 |
4,85 € |
5,95 € |
| M4 |
5,10 € |
6,20 € |
Wohnflächenobergrenzen
| Wohnungen bestehend aus: |
Wohnflächenobergrenze |
| |
barrierefrei |
barrierefrei mit zusätzlicher Badewanne |
Rollstuhlfahrer |
| 1 Zimmer, Küche, Nebenräume |
47 qm |
52 qm |
55 qm |
| 2 Zimmer, Küche, Nebenräume |
62 qm |
67 qm |
70 qm |
| 3 Zimmer, Küche, Nebenräume |
77 qm |
82 qm |
87 qm |
| 4 Zimmer, Küche, Nebenräume |
92 qm |
97 qm |
102 qm |
| 5 Zimmer, Küche, Nebenräume |
107 qm |
112 qm |
117 qm |