Ziel der sozialen Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen ist es, durch Gewährung zinsgünstiger Darlehen preisgünstige Mietwohnungen für einkommensschwache Haushalte zu schaffen. Dabei konzentriert sich die Förderung des Neubaus von Mietwohnungen auf Städte und Gemeinden mit einem hohen oder überdurchschnittlichen Bedarfsniveau auf dem Mietwohnungsmarkt.
Förderangebote bestehen für den Neubau barrierefreier Mietwohnungen. Hierzu zählen auch Gruppenwohnungen für ältere, pflegebedürftige oder behinderte Menschen mit Betreuungsbedarf, die selbst bestimmt zur Miete wohnen.
Die Zinsvergünstigung für die geförderten Wohnungen ist gekoppelt an eine Mietpreis- und Belegungsbindung, wahlweise für einen Zeitraum von 15 oder 20 Jahren.
Weitere Förderangebote gibt es für Bestandsgebäude, wenn bauliche Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren oder zur Verbesserung der Energieeffizienz durchgeführt werden.
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