NRW.BANK.Gebäudesanierung: Neues Förderprogramm für Umweltschutz und Barrierefreiheit
Christian Gnegel und Sabrina Hansen von der NRW.BANK

Wohnen

//Das Eigenheim „klimafit“ und altersgerecht machen – mit zinsverbilligten Förderdarlehen

Wer sein Eigenheim energieeffizient, umweltgerecht oder barrierefrei sanieren möchte, wird dabei von der NRW.BANK unterstützt – in der sozialen Wohnraumförderung ebenso wie seit Januar 2012 mit zinsgünstigen Darlehen aus dem neuen Förderprogramm NRW.BANK.Gebäudesanierung. Christian Gnegel, Förderberater der NRW.BANK, und Sabrina Hansen aus der Produktentwicklung der NRW.BANK erklären im Interview, was private Häusle- bzw. Wohnungssanierer über das neue Förderprogramm wissen sollten.

Welche Maßnahmen werden mit dem Programm gefördert?

Sabrina Hansen: Gefördert werden alle Maßnahmen, die die Energieeffizienz steigern, den Umweltschutz verbessern oder die Barrierefreiheit im Eigenheim erhöhen.

 

Zum Beispiel?

Sabrina Hansen: Zum Beispiel Veränderungen des Wohnungszuschnitts oder das Nachrüsten von Aufzügen bzw. Treppenliften, um Barrierefreiheit herzustellen. Und: der Einbau neuer Fenster, eine verbesserte Wärmedämmung oder die Erneuerung von Heizungsanlagen.

 

Was die Energieeffizienz steigert. Und welche Umweltschutzmaßnahmen werden gefördert?

Christian Gnegel: Jenseits der Energieeffizienz? Vereinfacht gesagt: alles, was den Ressourcenverbrauch verringert oder Schadstoffe beseitigt.

 

Was kann das im Einzelnen sein?

Christian Gnegel: Das kann zum Beispiel die Sanitärinstallationen betreffen oder die Wasserversorgung. Auch die Behebung baulicher Mängel kann gefördert werden, wenn sie der Schadstoffsanierung dient. Ebenso zählen übrigens bauliche Hochwasserschutz-Maßnahmen zu den förderfähigen Investitionen.

Christian Gnegel, Förderberater der NRW.BANK. Christian Gnegel, Förderberater der NRW.BANK.

Ein breites Spektrum!

Sabrina Hansen: Demografie, Klima- und Umweltschutz sind drängende Themen unserer Zeit. Haus- und Wohnungseigentümer sind hier stark gefordert. Wir wollen sie effektiv unterstützen.

 

Welche Voraussetzungen einer Förderung gibt es?

Christian Gnegel: Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein und der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Und es muss sich natürlich um selbst genutztes Wohneigentum handeln – darunter fallen übrigens auch Zwei-Familien-Häuser.

Sabrina Hansen: Dabei ist ganz wichtig: Die Sanierung darf bei Kreditantrag noch nicht begonnen haben. Also erst das Darlehen beantragen, dann investieren – nicht umgekehrt! 

Sabrina Hansen aus der Abteilung Produktentwicklung des Bereichs Zentrales Produktmanagement der NRW.BANK. Sabrina Hansen aus der Abteilung Produktentwicklung des Bereichs Zentrales Produktmanagement der NRW.BANK.

Von welchen Kreditbeträgen reden wir?

Sabrina Hansen: Der Mindestbetrag liegt bei 2.500 Euro, maximal können 75.000 Euro pro Antrag bewilligt werden.

 

Warum kommt das Programm erst jetzt?

Christian Gnegel: Bis zum 31. Dezember 2011 gab es das Programm „Wohnraum modernisieren“ der KfW, einen Allrounder in der wohnwirtschaftlichen Sanierungs- und Modernisierungsfinanzierung. Ein weiteres Förderprogramm auf Landesebene war da bisher nicht nötig. Zum Jahreswechsel hat die KfW aber ihr Programm eingestellt. Die Lücke, die zu entstehen drohte, haben wir mit dem Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung pünktlich geschlossen.


Wen kann ich fragen, wenn ich mehr wissen möchte?

Sabrina Hansen: Ihre Hausbank. Bei Ihrer Hausbank erläutern Sie Ihr Vorhaben und stellen den Darlehensantrag. Natürlich bietet die jeweilige Hausbank auch Hilfestellung beim Antragsverfahren, das wir sehr schlank gehalten haben.

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