Ihre Chance auf Wohnraumförderung – jetzt prüfen

Sie möchten in Nordrhein-Westfalen ein Haus oder eine Eigentumswohnung bauen, kaufen oder modernisieren und wüssten gerne, ob Sie dafür Fördermittel in Anspruch nehmen können? Wir unterstützen im Auftrag des Landes Privatpersonen mit geringem bis mittlerem Einkommen bei Investitionen in selbst genutztes Wohneigentum. Dazu vergeben wir hochsubventionierte Förderdarlehen der Wohnraumförderung des Landes. Diese haben besonders niedrige Zinsen, lange Laufzeiten und gewähren hohe Tilgungsnachlässe. Darüber hinaus bieten wir eigene Förderprogramme mit attraktiven Konditionen an, für die andere Einkommensgrenzen gelten. Mit dem interaktiven Chancenprüfer für die Wohnraumförderung des Landes und der Förderprorgamme der NRW.BANK geben wir Ihnen eine erste Einschätzung an die Hand, ob Ihr Fall die Voraussetzungen erfüllt und wie Ihre Aussichten auf eine Förderung beim Hausbau oder Hauskauf sind.

Bitte beachten Sie, dass die Berechnung nicht alle persönlichen Lebensumstände erfasst. Ein positives Ergebnis ist daher nur ein Richtwert, aus dem sich keinerlei Rechtsanspruch ableitet. Maßgeblich ist hier – je nach Förderprogramm – die Entscheidung der Bewilligungsbehörde beziehungsweise Ihrer Hausbank.

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Hausbau bis Wohnungskauf: Ihr Weg zur Förderung

Über die NRW.BANK stehen Ihnen zwei Arten der Förderung mit unterschiedlichen Einkommensgrenzen und Antragsverfahren offen: Programme der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie eigene Förderprogramme der NRW.BANK.

So profitieren Sie von der Wohnraumförderung des Landes NRW

Liegt die betreffende Immobilie in NRW? Wird Sie von Ihnen selbst bewohnt? Bewegt sich Ihr Haushaltseinkommen innerhalb der festgelegten Einkommensgrenzen? Dann können Sie jetzt von der Wohnraumförderung des Landes NRW profitieren. Informieren Sie sich direkt bei der für Sie zuständigen Bewilligungsbehörde und nutzen Sie Ihre Chance auf Förderung!

Kurz erklärt: So hilft Ihnen Ihre Bewilligungsbehörde

Die Förderprogramme der Wohnraumförderung des Landes unterteilen sich in die zwei Bausteine „Neubau oder Kauf“ und „Modernisierung“. Lassen Sie sich von Ihrer Bewilligungsbehörde neutral und kostenlos vor Ort über Fördermöglichkeiten der öffentlichen Wohnraumförderung beraten. Das ist in der Regel das Amt für Wohnungswesen in Ihrer Stadt oder Ihrem Kreis.

Dort erfahren Sie beispielsweise ganz konkret, ob Sie sich innerhalb der Einkommensgrenzen bewegen. Wenn Sie Kostenvoranschläge oder Angebote mitbringen, prüft die Bewilligungsbehörde die Förderfähigkeit, Richtigkeit und Angemessenheit der aufgeführten Kosten. 

Die wichtigste Regel in Sachen Wohnraumförderung lautet: Legen Sie erst mit Ihrem Bau-, Kauf- oder Modernisierungsprojekt los, wenn Sie grünes Licht für die Förderung bekommen haben!

Kontakt zu Ihrer Bewilligungsbehörde

Die Bewilligungsbehörde – zum Beispiel Ihr örtliches Bauamt – ist Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um gefördertes Wohneigentum geht. Wer genau für Sie zuständig ist, erfahren Sie hier.

Vorbereitung für das Gespräch mit der Bewilligungsbehörde

Erfahren Sie, welche Unterlagen die Bewilligungsbehörde braucht, um Ihren Antrag auf Wohnraumförderung des Landes NRW bearbeiten zu können. Vereinbaren Sie einen Termin und bringen Sie die folgenden Unterlagen mit zum Gespräch.

Hinweis: Diese Checkliste können Sie auch hier als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.

Diese Belege sind für jede im Haushalt lebende Person, die über eigene Einkünfte verfügt, notwendig. Bitte achten Sie darauf, diese Dokumente vollständig vorliegen zu haben, da diese zur Prüfung einer grundsätzlichen Förderberechtigung von zentraler Bedeutung sind. Abhängig von der Art der Einkünfte gibt es unterschiedliche Nachweise:

  • Jüngster Einkommenssteuerbescheid
  • Lohn- oder Gehaltsbescheinigung(en) der vergangenen zwölf Monate
  • Aktueller Rentenbescheid oder aktueller Bescheid über Versorgungsbezüge
  • Bewilligungsbescheid über Arbeitslosengeld
  • Bei Selbstständigen als Hauptverdiener: Gewinn- und Verlustrechnung des vergangenen Jahres und aktuelle Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) für das laufende Jahr
  • Sonstige Nachweise über weitere Einkünfte (z. B. Unterhaltsleistungen, Vermietung und Verpachtung)

Sollten Dokumente fehlen, können diese nachgereicht werden. Bitte beachten Sie, dass je nach Einzelfall nicht alle oder aber auch weitere Unterlagen zur Klärung der Einkommensverhältnisse erforderlich sein können, um eine abschließende Entscheidung über die Einhaltung der Einkommensgrenze treffen zu können.

Wenn folgende Dokumente für Sie oder eine zum Haushalt gehörenden Person vorliegen, bringen Sie diese bitte ebenfalls zum Termin mit:

  • Nachweise über eine Schwerbehinderung (Grad der Behinderung mindestens 50%)
  • Nachweis der Pflegebedürftigkeit bzw. über die Gewährung von Pflegegeld
  • Nachweise über Verpflichtungen aus Unterhaltszahlungen, Kreditverträgen o. ä.

  • Kauf: Exposé o. ä. inkl. Kaufpreis
  • Neubau: Kostenschätzung des Architekten, der Baufirma o. ä., Grundstückskosten
  • Modernisierungskosten: Kostenvoranschlag Ihres Handwerkers bzw. einer Firma

Überlegen Sie sich, welchen Beitrag an den Gesamtkosten Sie leisten können:

  • Welches Eigenkapital können Sie in die Finanzierung einbringen?
  • Welche Arbeiten können Sie in Eigenleistung erbringen, die als Teil einer Gesamtfinanzierung gerechnet werden können?
  1. Alles dabei? Checkliste Beratungstermine

    Checkliste für Beratungstermine zum Thema Wohnraumförderung

    Herunterladen der Datei

Förderung von Wohneigentum

Dieses Programm des Landes fördert den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung.

Eigentumsförderung - Neubau oder Kauf

  • Zinsgünstige Darlehen mit fester Zinsbindung für 30 Jahre
  • Für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert den Bau und den Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen
  • Mit attraktiven Tilgungsnachlässen in Höhe von 10% des Darlehens

Die Einkommensgrenzen

In der folgenden Tabelle sind die gesetzlichen Einkommensgrenzen nach § 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) dargestellt. Im Falle der öffentlichen Förderung für eine selbst genutzte Immobilie muss der jeweilige Haushalt diese Einkommensgrenzen einhalten.

Haushalt gesetzliche Einkommensgrenze  
  Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B
Alleinstehend 20.420 € 28.588 €
2 Personen 24.600 € 34.440 €
Alleinerziehend (1 Kind) 25.340 € 35.476 €
3 Personen (1 Kind) 31.000 € 43.400 €
4 Personen (2 Kinder) 37.400 € 52.360 €
5 Personen (3 Kinder) 43.800 € 61.320 €
6 Personen (4 Kinder) 50.200 € 70.280 €

Mögliches Brutto-Jahreseinkommen

Die nachfolgende Tabelle zeigt hingegen das maximal mögliche Brutto-Jahreseinkommen eines Haushaltes als Beispiel.

Bei der Ermittlung wurde unterstellt, dass nur für eine Person im Haushalt Einkünfte erzielt und Steuern, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Werbungskosten sind mit einem Pauschalbetrag von 1.230 Euro berücksichtigt. Höhere Werbungskosten können im Einzelfall auch ein höheres Bruttoeinkommen möglich machen.

Haushalt mögliches Brutto-Jahreseinkommen  
  Einkommensgruppe A Einkommensgruppe B

Alleinstehend

33.136 € 45.899 €

2 Personen

45.918 € 61.293 €

Alleinerziehend (1 Kind) 

47.074 € 62.911 €
3 Personen (1 Kind) 49.668 € 69.043 €
4 Personen (2 Kinder) 59.668 € 83.043 €
5 Personen (3 Kinder) 69.668 € 97.043 €
6 Personen (4 Kinder) 79.668 € 111.043 €

Die Angaben zum Brutto-Jahreseinkommen finden keine Anwendung bei Beamten und Selbständigen. Bitte lassen Sie sich von der Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) beraten.

Wohneigentum: die Förderdarlehen der NRW.BANK

Höhere Einkommensgrenzen, niedrige Zinsen und lange Zinsbindungen

Die NRW.BANK fördert selbstgenutzes Wohneigentum mit eigenen Förderangeboten. Diese haben im Vergleich zu den Programmen der Wohnraumförderung des Landes keine oder höhere Einkommensgrenzen sowie niedrigere Zugangsvoraussetzungen.

Der Erwerb oder Bau eines Hauses oder einer Wohnung lässt sich mit dem Förderprogramm „NRW.BANK.Wohneigentum“ finanzieren. Die Einkommensgrenze liegt bei Einpersonenhaushalten bei 75.000 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten 100.000 Euro plus 20.000 Euro für jedes Kind.

Mit dem neuen Förderdarlehen „NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen“ unterstützt die NRW.BANK Privatpersonen aller Einkommensklassen beim Neubau oder Ersterwerb von selbst genutztem, nachhaltigem Wohneigentum. Förderfähig ist eine nachhaltige Bauweise, die die Energieeffizienz steigert und den Einsatz von recyclebaren Rohstoffen, die Klimaresilienz gegenüber Umweltkatastrophen, aber auch die soziale Komponente barrierefreier Wohnraum umfasst.

Eines haben all die NRW.BANK-Förderprogramme gemeinsam: Sie sind zinsgünstig, bieten Ihnen lange Zinsbindungen, Laufzeiten bis zu 30 Jahre, lassen sich mit den Programmen der Landes-Wohnraumförderung kombinieren und werden direkt bei Ihrer Hausbank beantragt.

In drei Schritten zur Förderung

  1. Vorbereitung aufs Hausbankengespräch

    Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit Ihrer Hausbank, also Ihrer Bank oder Ihrer Sparkasse, bei der bereits Ihre Bankkonten geführt werden. Um gut vorbereitet für diesen Termin zu sein, legen Sie fest, in welchem Rahmen Sie Eigenkapital mit einbringen können und besorgen Sie sich idealerweise vorab einen Kostenvoranschlag für die geplante Baumaßnahme beziehungsweise den Kauf. Auf dieser Basis kann Ihnen Ihr Bankberater dann das passende Förderprogramm empfehlen.

  2. Termin bei Hausbank

    Der Bankberater wird mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen für das Förderdarlehen zusammenstellen, durchgehen und ausfüllen. Anschließend übermittelt die Hausbank den Antrag an die NRW.BANK. Zeitnah wird dieser (zumeist noch am gleichen Tag) geprüft und das Ergebnis sogleich der Hausbank übermittelt.

  3. Sie können starten!

    Die Hausbank informiert Sie im Gespräch darüber, wann Sie genau mit Ihrem Bau-, Modernisierungs- oder Kauf-Vorhaben beginnen können. Je nachdem, um welches Förderprodukt es sich handelt, ist dies sofort nach dem Beratungsgespräch oder erst nach Genehmigung des Antrags der Fall. Erteilen Sie bitte keine Aufträge und unterschreiben Sie keinen Kaufvertrag, bevor Sie von Ihrem Hausbank-Berater grünes Licht dazu erhalten haben!

Kurz erklärt: das Hausbankenverfahren

Ihre Bank oder Sparkasse ist erster Ansprechpartner zur Finanzierung Ihres Vorhabens. Sie berät Sie dazu gerne, bezieht die Förderung durch die NRW.BANK in die Gesamtfinanzierung mit ein und leitet die Förderanträge weiter. Das Video erklärt das sogenannte „Hausbankenprinzip“ Schritt für Schritt.

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Zum Video:

Förderdarlehen der NRW.BANK

NRW.BANK.Wohneigentum

  • Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 50% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren
  • Für Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen
  • Fördert den Bau und Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung - jetzt auch Anschlussfinanzierungen!

NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen

  • Zinsgünstige Darlehen mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100% - feste Zinsen für die gesamte Laufzeit von bis zu 35 Jahren
  • Für Privatpersonen
  • Finanziert den Bau, Sanierung und Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • In Verbindung mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), einer Neubauförderung KFN, einer Förderung im Rahmen Wohneigentum für Familien (WEF), einem Nachhaltigkeitszertifikat oder einer Bestätigung eines/einer Energieeffizient-Experten/-Expertin

So erreichen Sie uns

Sie wünschen sich eine individuelle Beratung zu den öffentlichen Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten? Wir unterstützen Sie gerne.

 

Sie wünschen einen Rückruf? Wir melden uns an Arbeitstagen binnen 24 Stunden bei Ihnen.

Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr und am Freitag von 8 bis 16.30 Uhr. 

 

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