Eine langfristige und zinsgünstige Finanzierung sozialer Infrastruktur.
Programmziel
Eine langfristige und zinsgünstige Finanzierung sozialer Infrastruktur.
Wer wird gefördert?
Alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen.
Was wird gefördert?
Investitionen in die soziale Infrastruktur, soweit diese dem sozialen Zweck dienen, wie z.B.:
- Krankenhäuser
- Altenpflegeeinrichtungen
- Betreutes Wohnen
- Ambulante Pflegeeinrichtungen
- Behindertenwerkstätten
- Kindergärten, Schulen
- Sportanlagen
- Kulturelle Einrichtungen
Nicht finanziert werden wohnwirtschaftliche Projekte.
Wie wird gefördert?
Bankdurchleitungsvariante, also Kreditvergabe über die Hausbank.
- Maximal 10 Mio. EUR bzw. 100 % der Gesamtinvestition.
- Bei Beträgen bis 1 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Kosten.
- Die maximale Kreditlaufzeit beträgt 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlauf-jahren.
- Die Auszahlung erfolgt zu 100%.
Wichtiger Hinweis zum Programm
- Anders als bisher ist der Erwerb von Immobilien sowie bestehenden Anlagen in vollem Umfang förderfähig.
- Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen.
- Mehrjährige Vorhaben sind in Bauabschnitte zu gliedern, die einen Zeitraum von 24 Monaten nicht überschreiten dürfen.
- Auch eine Besicherung durch kommunale Ausfallbürgschaften ist möglich. Diese werden bei der risikogerechten Preisfindung angemessen berücksichtigt.